Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 41 der GO, „Redezeiten und Rederegeln“, Abschnitt (6), der lautet::
„Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, müssen bis zur Eröffnung der Abstimmung als nächste/r Redner/in das Wort erhalten. Die Redezeit darf 3 Minuten nicht überschreiten.“
wird geändert in:
Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, erhalten als nächste/r Redner/in das Wort. Die Redezeit darf drei Minuten nicht überschreiten. Nach der Eröffnung einer Abstimmung kann nicht mehr zur Geschäftsordnung geredet werden.
Begründung:
§ 41 (6), wie bisher formuliert, ist semantischer Unfug. Da trotzdem unbestritten ist, was mit der eigentlichen Formulierung beabsichtigt ist, präzisiert die Änderung lediglich das Gemeinte.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 41 Absatz 6 der GO „Redezeiten und Rederegeln“ wird geändert in:
Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, erhalten als nächste/r Redner/in das Wort. Die Redezeit darf drei Minuten nicht überschreiten. Nach der Eröffnung einer Abstimmung kann nicht mehr zur Geschäftsordnung geredet werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 41 Absatz 6 der GO „Redezeiten und Rederegeln“ wird geändert in:
Bezirksverordnete, die zur Geschäftsordnung sprechen wollen, erhalten als nächste/r Redner/in das Wort. Die Redezeit darf drei Minuten nicht überschreiten. Nach der Eröffnung einer Abstimmung kann nicht mehr zur Geschäftsordnung geredet werden.