Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 07.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45 Anlass: außerordentliche
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates vom 06.12.2011      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1     Wahl des Bezirksamtes      
Ö 5.1.1  
Wahl des Bezirksbürgermeisters  
DS/0022/IV  
Ö 5.1.2  
Wahl eines Bezirksstadtrates / zugleich stellvertretender Bezirksbürgermeister  
DS/0025/IV  
Ö 5.1.3  
Wahl einer Bezirksstadträtin  
DS/0024/IV  
Ö 5.1.4  
Wahl eines Bezirksstadtrates  
DS/0023/IV  
Ö 5.1.5  
Wahl eines Bezirksstadtrates  
DS/0026/IV  
Ö 5.2     weitere Wahlvorlagen      
Ö 5.2.1  
Wahl des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten  
Enthält Anlagen
DS/0013/IV  
Ö 5.2.2  
Bildung des Jugenshilfeausschusses hier: Wahl der stimmberechtigten Bürgerdeputierten und StellvertreterInnen  
Enthält Anlagen
DS/0030-01/IV  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Für eine nachhaltige Stärkung der zivilgesellschaftlichen Strukturen gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie. Für eine nachhaltige Förderung von interkulturellen Dialogen und Begegnungen.  
DS/0034/IV  
Ö 7     Anträge      
Ö 7.1  
Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0028/IV  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Bebauungsplan 2-23 für die Grundstücke Lehmbruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10, Rotherstraße 25, 26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über eine Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan  
Enthält Anlagen
DS/0032/IV  
Ö 9     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 9.1     Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 9.2  
GO - Große Anfragen  
DS/0001-08/IV  
Ö 9.3     GO - Mündliche Anfragen  
DS/0001-09/IV  
Ö 9.4  
§ 12 der GO, Abschnitt (1) und (2)  
DS/0001-10/IV  
Ö 9.5  
§ 16 der GO, Abschnitt (4) und (6)  
DS/0001-11/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (4), der lautet:

 

„Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen. Mit Zustimmung des Ausschusses kann ihr/ihm das Wort erteilt werden.“

 

wird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 der GO, „Arbeitsweise der Ausschüsse“, Abschnitt (6), der lautet:

 

„Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Über das Rederecht anwesender Gäste entscheidet der jeweilige Ausschuss. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.“

 

wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Drucksache 0001-6/IV in der BVV am 27.10.2011 wurde § 16 Abs.6 Satz 2 neu gefasst. Er lautet neu: „Anwesende Gäste haben ein Rederecht.“ Eine vorher gehende Zustimmung bzw. Entscheidung über das Rederecht anwesender Gäste durch den Ausschuss ist seitdem nicht mehr erforderlich.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

BüTra 19.01.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 16 Absatz 4 der GO „Arbeitsweise der Ausschüssewird geändert in:

 

Die/der Vorsteher/in hat das Recht, den Sitzungen der Ausschüsse, denen sie/er nicht als Mitglied angehört, mit beratender Stimme beizuwohnen. Jede/r Bezirksverordnete ist berechtigt, an den Ausschusssitzungen als Gast teilzunehmen.

 

§ 16 Absatz 6 der GO „Arbeitsweise der Ausschüsse“ wird geändert in:

 

Die Ausschüsse können sachkundige und/oder betroffene Personen hinzuziehen. Der Ausschuss kann mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder eine Redezeitbegrenzung für Gäste festlegen. Ausschussmitglieder haben, wenn sie dies verlangen, Vorrang bei der Erteilung des Wortes. Sind Haushaltsmittel erforderlich, bedarf das Anhören von Sachverständigen der Zustimmung der/des Vorsteher(s)in.

   
    07.12.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.5 - überwiesen
   
   
    19.01.2012 - Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungmodernisierung und IT, Geschäftsordnung
    Ö 3.5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.01.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 9.6  
§ 16 der GO, Abschnitt (10)  
DS/0001-12/IV  
Ö 9.7  
§ 17 der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-13/IV  
Ö 9.8  
§ 18 der GO, Abschnitt (2)  
DS/0001-14/IV  
Ö 9.9  
§ 27 der GO, EinwohnerInnenanfragen  
DS/0001-15/IV  
Ö 9.10  
§ 27a der GO, Abschnitt (1)  
DS/0001-16/IV  
Ö 9.11  
§ 27a der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-17/IV  
Ö 9.12  
§ 31 der GO, Abschnitt (4) und Abschnitt (5)      
Ö 9.13  
§ 38 der GO, Abschnitt (3)  
DS/0001-19/IV  
Ö 9.14  
§ 39 der GO  
DS/0001-20/IV  
Ö 9.15  
§ 40 der GO, Abschnitt (4)  
DS/0001-21/IV  
Ö 9.16  
§ 41 der GO, Abschnitt (6)  
DS/0001-22/IV  
Ö 9.17  
§ 9, § 9a, § 46 (Abschnitt 3)  
DS/0001-23/IV  
Ö 9.18  
§ 53 Protokolle  
DS/0001-24/IV  
Ö 9.19  
§ 59 Ordnungsgewalt  
DS/0001-25/IV  
Ö 9.20  
§ 16 Abs. 6 GO der BVV "Rederecht für Gäste"  
DS/0001-26/IV  
Ö 9.21     Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
Ö 9.22  
DS/1417/III - Effektivität des Immobilienservices  
Enthält Anlagen
DS/0009/IV  
Ö 9.23  
Bebauungsplan 2-31 für das Gelände zwischen Bevernstr. 1-4, Köpenicker Str. 1A-1 und May-Ayim-Ufer 6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0010/IV  
Ö 9.24     Bebauungsplan 2-23 für die Grundstücke Lehmbruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1-10, Rotherstraße 25, 26 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass der Rechtsverordnung  
Enthält Anlagen
DS/0011/IV  
Ö 9.25  
Übersicht über die im ersten Halbjahr 2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
Enthält Anlagen
DS/0012/IV  
Ö 9.26  
Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
DS/0014/IV  
Ö 9.27  
Quartiersmanagment (QM) Mariannenplatz, Mehringplatz, Wassertorplatz, Werner-Düttmannsiedlung, Wrangelkiez und Zentrum Kreuzberg/Oranienstraße; Entwicklung in den Gebieten und Fortschreibung der integrierten Handlungskonzepte 2012/2013  
Enthält Anlagen
DS/0015/IV  
Ö 9.28  
Initiative Aktionsräume plus - Aktionsraum Kreuzberg Nordost Festlegung einer Prioritätenliste für die Programmplanung Programmjahr 2012  
Enthält Anlagen
DS/0016/IV  
Ö 9.29     DS/2253/III - Einen Hilfsfonds für den "Karneval der Kulturen" schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0017/IV  
Ö 9.30  
Bebauungsplan VI-43-1-1B zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans VI-43-1 für das Gelände zwischen der Alexandrinenstraße, der Neuenburger Straße, dem Grundstück Neuenburger Straße 38 und der künftigen Südtangente im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
DS/0018/IV  
Ö 9.31  
Neufassung der Geschäftsordnung des Beirates für Integration und Migration  
Enthält Anlagen
DS/0019/IV  
Ö 9.32     Einrichtung eines Behindertenbeirates (Wahlperiode 2011 - 2016)  
Enthält Anlagen
DS/0020/IV  
Ö 9.33     Wahl von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  
Enthält Anlagen
DS/0021/IV  
Ö 9.34     Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0027/IV  
Ö 9.35  
Für ein würdiges Andenken an die Novemberpogrome  
Enthält Anlagen
DS/0029/IV  
Ö 9.36  
Bildung des Jugendhilfeausschusses hier: beratende Mitglieder / Vorsitz  
Enthält Anlagen
DS/0030/IV  
Ö 9.37  
Neubenennung des Ausschusses für Integration und Migration  
DS/0031/IV  
Ö 9.38     Bildung von Ausschüssen  
DS/0033/IV  
               
 
 

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