Drucksache - 0828/3
Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan für das Grundstück Keplerstraße 8-10/Lise-Meitner-Straße 5 zu
fassen mit dem Ziel, ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB festzusetzen. Das
Sondergebiet soll neben den Bestandsnutzungen den Bau eines religiösen
Kulturzentrums ermöglichen und jedenfalls folgende Nutzungen einschließen: Moschee
(715 qm), Verkaufsraum (400 qm), Gemeindesaal (500 qm), Restaurant, Café und
Kantine (250 qm), Dialog- und Informationszentrum (200 qm), Geschäftsräume (200
qm), Verwaltung (150 qm), Seminarräume (270 qm), Bibliothek und Medienraum (90
qm), Kindergarten (300 qm), Jugendclub (200 qm), Frauenzentrum (130 qm),
Büroflächen (450 qm) sowie Wohneinheiten (500 qm). Begründung1.
Anlass und Erforderlichkeit Der Verein
Inssan e.V. plant auf dem Plangrundstück den Bau eines muslimischen
Kulturzentrums unter Einbeziehung der im Antrag genannten Nutzungsarten. Neben dem
Ausbau des Gebäudebestandes sind ergänzende Neubauten vorgesehen, so dass neben
der Nutzungsänderung auch von einer Nutzungsintensivierung hinsichtlich des
Geländes ausgegangen wird. Da in
Teilen des Bezirksamtes offensichtlich Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des
Vorhabens auf der Grundlage des gegenwärtigen
Bebauungsplanes bestehen, ist dieses Verfahren erforderlich, um für die
Investoren baldige Rechtssicherheit zu schaffen. 2.
Plangebiet Der
Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 5.398 qm. Das in nördlicher Nähe des
Mierendorffplatzes gelegene Plangebiet wird im Osten durch die
Lise-Meitner-Straße, im Westen durch die Keplerstraße begrenzt. Im Norden
grenzt das Plangebiet an die Grundstücke Keplerstraße 12 sowie
Lise-Meitner-Straße 7-9, im Süden an die Grundstücke Keplerstraße 4-6 sowie
Lise-Meitner-Straße 3 an. Das
Plangebiet weist eine erhebliche Bebauung und Nutzung durch Gewerbe auf. Die
Grundstücksfläche wird neben einer dreigeschossigen Bürobebauung zur
Keplerstraße hin hauptsächlich für Lagerzwecke bzw. als unterirdischer Parkplatz
genutzt. Zurzeit
wird das Gelände über die Lise-Meitner-Straße erschlossen. Das Gebiet ist gut
an den ÖPNV angeschlossen. Es liegt in unmittelbarer Nähe zum U-Bahnhof
Mierendorffplatz. Ferner halten am Mierendorffplatz, in der Kepler- und Lise-Meitner-Straße
diverse Buslinien. 3.
Planerische Ausgangssituation Bebauungsplanung: Das
Plangebiet ist durch den geltenden Bebauungsplan VII-83 – festgesetzt am
30.12.1966 – beplant, der ein Industriegebiet (GI) festsetzt. Zurzeit
plant das Bezirksamt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens VII-83-1B, ein
Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO 1990 festzusetzen. Vergnügungsstätten und
großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen – abweichend vom Regelfall
– ausgeschlossen sein. Flächennutzungsplan: Im
Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar
2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 08. November 2007 (ABl. S. 3096) ist
gemischte Baufläche M2 mit einer westlich anschließenden Wohnbaufläche W1
dargestellt. Bereichsentwicklungsplanung: Das
Nutzungskonzept der BEP stellt für das Plangebiet ein Mischgebiet mit hohem
Gewerbeanteil dar. 4.
Wesentlicher Planinhalt Auf dem
ehemaligen Industriegebietsgrundstück soll unter Einbeziehung des
Gebäudekörpers zur Keplerstraße hin ein muslimisches Kulturzentrum entstehen,
das neben einer Moschee (715 qm) auch einen Verkaufsraum (400 qm), einen
Gemeindesaal (500 qm), ein Restaurant, ein Café und eine Kantine (250 qm), ein
Dialog- und Informationszentrum (200 qm), Geschäftsräume (200 qm),
Verwaltungsräume (150 qm), Seminarräume (270 qm), eine Bibliothek mit
Medienraum (90 qm), einen Kindergarten (300 qm), Jugendclub (200 qm), ein
Frauenzentrum (130 qm), Büroflächen (450 qm) sowie Wohneinheiten (500 qm) mit
einbezieht. Das Konzept
geht von insgesamt 4.355 qm Geschossfläche, 79 Kfz- und 40 Fahrradstellplätzen
aus. Das Baugebiet soll als Sondergebiet ausgewiesen werden, um die oben
genannten Nutzungen im Gesamtkonzept zu ermöglichen. Die Erschießung soll
ausschließlich über die Lise-Meitner-Straße erfolgen, um verkehrsbedingte
Belastungen für die Wohnbevölkerung zu vermeiden. Die durchgeführte
verkehrstechnische Untersuchung hat ergeben, dass die verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens gering sein werden. 5.
Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316), Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der
Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. November
2005 (GVBl. S. 692), Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.
Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.
Juli 2006 (GVBl. S.
819). |
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