Drucksache - 0828/3  

 
 
Betreff: Islamisches Kulturzentrum nach Charlottenburg-Wilmersdorf: Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Keplerstraße 8-10/Liese-Meitner-Straße 5
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Prof.Dr.Dittberner/Weuthen 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.04.2008 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
28.05.2008 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
24.06.2009 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag, zurückgezogen

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Grundstück Keplerstraße 8-10/Lise-Meitner-Straße 5 zu fassen mit dem Ziel, ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB festzusetzen.

 

Das Sondergebiet soll neben den Bestandsnutzungen den Bau eines religiösen Kulturzentrums ermöglichen und jedenfalls folgende Nutzungen einschließen:

Moschee (715 qm), Verkaufsraum (400 qm), Gemeindesaal (500 qm), Restaurant, Café und Kantine (250 qm), Dialog- und Informationszentrum (200 qm), Geschäftsräume (200 qm), Verwaltung (150 qm), Seminarräume (270 qm), Bibliothek und Medienraum (90 qm), Kindergarten (300 qm), Jugendclub (200 qm), Frauenzentrum (130 qm), Büroflächen (450 qm) sowie Wohneinheiten (500 qm).

 

 

Begründung

 

1. Anlass und Erforderlichkeit

Der Verein Inssan e.V. plant auf dem Plangrundstück den Bau eines muslimischen Kulturzentrums unter Einbeziehung der im Antrag genannten Nutzungsarten.

 

Neben dem Ausbau des Gebäudebestandes sind ergänzende Neubauten vorgesehen, so dass neben der Nutzungsänderung auch von einer Nutzungsintensivierung hinsichtlich des Geländes ausgegangen wird.

 

Da in Teilen des Bezirksamtes offensichtlich Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des gegenwärtigen  Bebauungsplanes bestehen, ist dieses Verfahren erforderlich, um für die Investoren baldige Rechtssicherheit zu schaffen.

 

2. Plangebiet

Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 5.398 qm. Das in nördlicher Nähe des Mierendorffplatzes gelegene Plangebiet wird im Osten durch die Lise-Meitner-Straße, im Westen durch die Keplerstraße begrenzt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Grundstücke Keplerstraße 12 sowie Lise-Meitner-Straße 7-9, im Süden an die Grundstücke Keplerstraße 4-6 sowie Lise-Meitner-Straße 3 an.

 

Das Plangebiet weist eine erhebliche Bebauung und Nutzung durch Gewerbe auf. Die Grundstücksfläche wird neben einer dreigeschossigen Bürobebauung zur Keplerstraße hin hauptsächlich für Lagerzwecke bzw. als unterirdischer Parkplatz genutzt.

 

Zurzeit wird das Gelände über die Lise-Meitner-Straße erschlossen. Das Gebiet ist gut an den ÖPNV angeschlossen. Es liegt in unmittelbarer Nähe zum U-Bahnhof Mierendorffplatz. Ferner halten am Mierendorffplatz, in der Kepler- und Lise-Meitner-Straße diverse Buslinien.

 

3. Planerische Ausgangssituation

Bebauungsplanung:

Das Plangebiet ist durch den geltenden Bebauungsplan VII-83 – festgesetzt am 30.12.1966 – beplant, der ein Industriegebiet (GI) festsetzt. Zurzeit plant das Bezirksamt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens VII-83-1B, ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO 1990 festzusetzen. Vergnügungsstätten und großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen – abweichend vom Regelfall – ausgeschlossen sein.

 

Flächennutzungsplan:

Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 08. November 2007 (ABl. S. 3096) ist gemischte Baufläche M2 mit einer westlich anschließenden Wohnbaufläche W1 dargestellt.

 

Bereichsentwicklungsplanung:

Das Nutzungskonzept der BEP stellt für das Plangebiet ein Mischgebiet mit hohem Gewerbeanteil dar.

 

4. Wesentlicher Planinhalt

Auf dem ehemaligen Industriegebietsgrundstück soll unter Einbeziehung des Gebäudekörpers zur Keplerstraße hin ein muslimisches Kulturzentrum entstehen, das neben einer Moschee (715 qm) auch einen Verkaufsraum (400 qm), einen Gemeindesaal (500 qm), ein Restaurant, ein Café und eine Kantine (250 qm), ein Dialog- und Informationszentrum (200 qm), Geschäftsräume (200 qm), Verwaltungsräume (150 qm), Seminarräume (270 qm), eine Bibliothek mit Medienraum (90 qm), einen Kindergarten (300 qm), Jugendclub (200 qm), ein Frauenzentrum (130 qm), Büroflächen (450 qm) sowie Wohneinheiten (500 qm) mit einbezieht.

 

Das Konzept geht von insgesamt 4.355 qm Geschossfläche, 79 Kfz- und 40 Fahrradstellplätzen aus. Das Baugebiet soll als Sondergebiet ausgewiesen werden, um die oben genannten Nutzungen im Gesamtkonzept zu ermöglichen. Die Erschießung soll ausschließlich über die Lise-Meitner-Straße erfolgen, um verkehrsbedingte Belastungen für die Wohnbevölkerung zu vermeiden. Die durchgeführte verkehrstechnische Untersuchung hat ergeben, dass die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens gering sein werden.

 

5. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.

November 2005 (GVBl. S. 692), Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006

(GVBl. S. 819).

 

 


 

 
 

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