Drucksache - 1060/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, seine Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) nach dem Vorbild anderer Bezirke dahingehend zu sensibilisieren, stärker gegen das Anbringen von Werbekarten zum Ankauf von Kraftfahrzeugen an im öffentlichen Straßenraum abgestellten Personenkraftwagen vorzugehen und, wenn möglich, entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Begründung: Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen ist ein in ganz Berlin regelmäßig zu beobachtendes Phänomen. Die damit einhergehende Verunreinigung des öffentlichen Raums durch zumeist laminierte Kärtchen führt immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Platzierung von Werbekarten an parkenden Autos stellt eine erlaubnispflichtige Verteilung von Werbematerial auf Straßen im Sinne von § 8 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes dar. Eine solche Erlaubnis soll generell nur dann erteilt werden, wenn Antragstellende sich verpflichten, die zu erwartende Verschmutzung der Straßen zu beseitigen beziehungsweise beseitigen zu lassen. Mangels entsprechender Anträge beziehungsweise Verpflichtungserklärungen werden die hierfür erforderlichen Erlaubnisse generell nicht erteilt. Eine Verteilung von Werbekärtchen ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. |
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