Drucksache - 1056/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, keine Sondernutzungsgebühren für die Straßenfeste in unserem Bezirk zu erheben.
Begründung: Die Gebühren stellen für die Organisatoren und die Standbetreiber auf Straßenfesten eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Der Bezirk wirbt offiziell zum Beispiel für die jahrzehntelange Tradition der Weinfeste in Lichtenrade. Die finanziell belastenden Gebühren machen die Teilnahme an Festen in Tempelhof-Schöneberg im Vergleich zu anderen Bezirken, die auf die Hinzurechnung von Sondernutzungsgebühren verzichten, weil sie sich den Einnahmeausfall über den Senat von Berlin kompensieren lassen, weniger attraktiv. Der Verzicht der Belastung durch die Sondernutzungsgebühren wäre ein Zeichen des „Willkommens“ von Winzern, Genusshandwerkern und anderen in unserem Bezirk. |
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