Drucksache - 1001/XXI
Herr Oliver Stoltz wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Sport gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Herr Stoltz hat den Verzicht mit Schreiben vom 21.03.2024, eingegangen im Büro der BVV am 21.03.2024, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Herr Oliver Stoltz
rückwirkend seit dem 21.03.2024 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.
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