Drucksache - 1001/XXI  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers

Herr Oliver Stoltz wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Sport gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Stoltz hat den Verzicht mit Schreiben vom 21.03.2024, eingegangen im Büro der BVV am 21.03.2024, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einesrgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Oliver Stoltz

 

ckwirkend seit dem 21.03.2024 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 
 

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