Drucksache - 0973/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass der von der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gewünschte Erlass von Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie im öffentlichen Straßenraum auf einer rechtskonformen Grundlage erfolgt, die sicherstellt, dass die Bezirke bzw. die Mitarbeitenden der Bezirke sich nicht dem Tatbestand der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch (StGB)) aussetzen. Das Bezirksamt möge gegenüber dem Senat verdeutlichen, dass ein Erlassen von Sondernutzungsgebühren im öffentlichen Straßenraum nur mit einer Änderung der Landeshaushaltsordnung, ggf. der Gebührenverordnung und ggf. weiteren Verwaltungsvorschriften rechtssicher ausgestaltet werden kann. Neben der Rechtsunsicherheit ist verbindlich zu klären, dass die Einnahmen aus Gebühren basiskorrigiert werden. Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, mit Vertreter*innen der DEHOGA und weiteren Vertreter*innen der Gastronomie ein klärendes Gespräch zur Rechtslage herbeizuführen. |
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