Drucksache - 0879/XXI  

 
 
Betreff: Gehwege vor öffentlichen Grundstücken von Schnee und Eis befreien bzw. abstreuen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2023  folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass bei den Gehwegen, die an den Grundstücken des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg liegen, ein ordnungsgemäßer Winterdienst -wie er im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) in den §§ 3ff. vorgesehen ist- durchgeführt wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die für den Winterdienst vor Anliegergrundstücken des Bezirksamtes verantwortlichen Stellen sind sich der Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) hinsichtlich des Winterdienstes bewusst. Die Serviceeinheit Facility Management teilte hierzu mit:

"Für die Grundstücke des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg erfolgt die Durchführung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes gemäß dem Straßenreinigungsgesetz durch beauftragte Dienstleistungsunternehmen.

Bis zum Jahr 2010 hat das Landesverwaltungsamt zentral für das gesamte Land Berlin die Durchführung des Winterdienstes beauftragt, die Bezirke sind in den Vertrag eingetreten. Seit dem Jahr 2011 führt das Bezirksamt die Ausschreibungen selbst durch und beauftragt Dienstleistungsunternehmen. Die Ausschreibungen werden regelmäßig wiederholt, die letzte europaweite Ausschreibung des Fachbereiches Objektmanagement erfolgte in 2021. Der aktuelle Vertrag gilt seit dem 01.11.2021 bis zum 31.10.2024, mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Die gesetzlichen Vorgaben zu Räumbreiten und Räumzeiten aus dem Straßenreinigungsgesetz sind ebenso wie Angaben zur konkreten Umsetzung des Winterdienstes, Streugut, Streugutentsorgung und Aufzeichnungspflicht/ Dokumentation in einer detaillierten Leistungsbeschreibung festgehalten, die Vertragsbestandteil ist.

Im Vertrag sind darüber hinaus Regelungen bei mangelhafter Leistungserfüllung und zu Sanktionen (Entgeltkürzung, Ersatzvornahme und Kündigung) aufgeführt. Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes erfolgt u.a. durch Nutzende vor Ort, z.B. (Schul-)Hausmeister_innen, aber auch durch Beschäftigte des Bezirksamtes mittels stichprobenmäßiger Überprüfungen.

Im Falle einer mangelhaften Ausführung des Winterdienstes sind zudem Ersatzmaßnahmen durch (Schul-)Hausmeister_innen oder Beauftragung eines anderen Unternehmens) vorgesehen. Für die Schulen wurden zudem zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen an allen Schulstandorten Streugutkisten zur Verfügung gestellt."

r die Anliegergrundstücke des Straßen- und Grünflächenamtes ist die Durchführung des Winterdienstes ebenfalls an externe Dienstleister vergeben. Hinsichtlich der Vergabekriterien und den Inhalten der Leistung wird auf die o.g. Ausführungen verwiesen, da dies analog auch für das Straßen- und Grünflächenamt zutrifft. Ebenfalls werden durch Mitarbeitende des Fachbereichs Grünflächen stichprobenartige Kontrollen bei Eintritt eines Winterdiensteinsatzes durchgeführt. Bei Nichtleistung werden Mängelmeldungen an die beauftragten Dienstleister ausgegeben und Nachbesserung gefordert. Ggf. wird mit eigenem Personal für Abhilfe gesorgt, sollten Mängel nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters zur Behebung des Mangels beseitigt worden sein.

Ab 1. Oktober 2024 wird der Winterdienst vor öffentlich gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe durchgeführt.

Die Durchführung des ordnungsgemäßen Winterdienstes vor den Anliegergrundstücken des Bezirksamtes liegt im Interesse aller beteiligten Fachabteilungen und wird durch wiederholte Vergabeverfahren, ausführliche auf die gesetzlichen Grundlagen abgestimmte Leistungsbeschreibungen, stichprobenartige Kontrollen und ggf. Ersatzvornahmen im Rahmen der Leistungsfähigkeit sichergestellt.

 

 
 

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