Drucksache - 0810/XXI  

 
 
Betreff: „Böllerverbotszone“ Im Schöneberger Norden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2023  folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zum Jahreswechsel 2023/2024 die sogenannte „llerverbotszone“ im Schöneberger Norden auch den Lilly Flora Park umfasst. Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im Dezember über den Erfolg der Maßnahme zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Mit Schreiben vom 27.10.2023 hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport darum gebeten, den Lilly Flora Park zum Jahreswechsel 2023/24 in die Böllerverbotszone zu integrieren.

Am 24.11.2023 antwortete der Staatssekretär für Inneres, Christian Hochgrebe, wie folgt:

"Zu Ihrem Anliegen, nämlich der Berücksichtigung des Lilly Flora Parks im Rahmen der Festlegung der Pyrotechnikverbotszonen, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns zu den Pyrotechnikverbotszonen in den Abstimmungen mit der Polizei Berlin befinden, so dass eine finale Aussage zu den Pyrotechnikverbotszonen bzw. ihrem konkreten Zuschnitt aktuell noch nicht gemacht werden kann."

Dem Amtsblatt Berlin vom 22.12.2023 ist zu entnehmen, dass der Lilly Flora Park nicht in die Pyrotechnikverbotszone integriert wurde.

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache mit dieser MzK als erledigt anzusehen. 

 

 
 

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