Drucksache - 0257/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt möge prüfen, ob Fahrradreparaturstellen im Bezirk eingerichtet werden können. Bei der Prüfung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen.
Der BVV ist bis spätestens Dezember 2022 zu berichten. |
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