Drucksache - 0233/XXI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-93 VE für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.06.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.09.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0233_XXI_Anlage A_7-93 VE_VEP
0233_XXI_Anlage B_7-93 VE_Durchführungsvertrag

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

  1. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.
  2. Die Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-93 VE vom 03. Juni 2020 mit Deckblatt vom 19. Oktober 2021 (Anlage A) wurden vollständig in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernommen. Die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplan mit dessen Inhalten identisch.
  3. Am 06. April 2021 und am 26. März 2021 wurde der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-93 VE (Anlage B) abgeschlossen.

 

Begründung

Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-93 VE ist die Sicherung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf dem Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße.

Das Gelände teilt sich in das im Norden befindliche Baugebiet „ro- und Geschäftshaus“ mit einem Bauwerk mit 12 Geschossen, welche zur Martin-Luther-Straße auf 10 Geschosse, zur Speyerer Straße auf 9 und nach Norden hin auf 2

 

Geschosse abfallen. Im Baugebiet sind ausschließlich Büronutzung, der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Räume für freie Berufe zulässig.

Die Bebauung im südlich liegenden Baugebiet „Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe“ besteht aus 8 Geschossen und dient der Wohnnutzung. Neben der Wohnnutzung dient es ebenfalls wohnverträglichem Gewerbe, dies sind der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Räume für freie Berufe, welche einzig im ersten Vollgeschoss zulässig sind. Entlang der Martin-Luther-Straße und der Speyerer Straße wird somit der Blockrand geschlossen.

Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist die Errichtung einer Tiefgarage mit mind. 26 Stellplätzen vorgesehen, deren Erschließung über einen PKW-Aufzug an der Martin-Luther-Straße erfolgt.

Für den gesamten Außenbereich wird eine neue gärtnerische Gestaltung vorgenommen, die in einem Grün- und Freiflächenplan dargestellt und Bestandteil des Durchführungsvertrages ist.

Nach Kenntnisnahme des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des Durchführungsvertrags kann der Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und über den Entwurf der Rechtsverordnung gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlage A  Verkleinerte Kopie des Vorhaben- und Erschließungsplans 7-93 VE vom 03. Juni 2020 mit Deckblatt vom 19. Oktober 2021

Anlage B Durchführungsvertrag einschließlich Anlagen vom 06. April 2021 / 26. März. 2021

 

 

 
 

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