Drucksache - 0233/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Begründung Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 7-93 VE ist die Sicherung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf dem Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße. Das Gelände teilt sich in das im Norden befindliche Baugebiet „Büro- und Geschäftshaus“ mit einem Bauwerk mit 12 Geschossen, welche zur Martin-Luther-Straße auf 10 Geschosse, zur Speyerer Straße auf 9 und nach Norden hin auf 2
Geschosse abfallen. Im Baugebiet sind ausschließlich Büronutzung, der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Räume für freie Berufe zulässig. Die Bebauung im südlich liegenden Baugebiet „Wohnen und wohnverträgliches Gewerbe“ besteht aus 8 Geschossen und dient der Wohnnutzung. Neben der Wohnnutzung dient es ebenfalls wohnverträglichem Gewerbe, dies sind der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Räume für freie Berufe, welche einzig im ersten Vollgeschoss zulässig sind. Entlang der Martin-Luther-Straße und der Speyerer Straße wird somit der Blockrand geschlossen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist die Errichtung einer Tiefgarage mit mind. 26 Stellplätzen vorgesehen, deren Erschließung über einen PKW-Aufzug an der Martin-Luther-Straße erfolgt. Für den gesamten Außenbereich wird eine neue gärtnerische Gestaltung vorgenommen, die in einem Grün- und Freiflächenplan dargestellt und Bestandteil des Durchführungsvertrages ist. Nach Kenntnisnahme des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des Durchführungsvertrags kann der Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und über den Entwurf der Rechtsverordnung gefasst werden.
Anlagen Anlage A Verkleinerte Kopie des Vorhaben- und Erschließungsplans 7-93 VE vom 03. Juni 2020 mit Deckblatt vom 19. Oktober 2021 Anlage B Durchführungsvertrag einschließlich Anlagen vom 06. April 2021 / 26. März. 2021
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