Drucksache - 0038/XXI  

 
 
Betreff: Aufhebung des Auflagenbeschlusses Nr. 6.4
Beschluss der BVV vom 12.09.2019 zum Bezirkshaushaltsplan 2020/2021
Drucksache Nr. 1373/XX
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
  Ellenbeck, Saskia
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2021 
3.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.09.2019 folgenden Beschluss:

Unterhaltung des Straßenlands - 3800/52101

Mittel in Höhe von 74.000 €hrlich sind zweckgebunden für bauliche Verkehrsberuhigungs- bzw. Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fahrbahnschwellen; Fahrbahnkissen) insbesondere zur Schulwegsicherung zu verwenden. Die Zweckbindung kann auf Beschluss des Hauptausschusses der BVV aufgehoben werden, sofern das Bezirksamt den Nachweis führt, dass Mittel in zumindest gleicher Höhe aus anderer Quelle (bspw. Programmen des Senats, Stadtumbaumittel) für diesen Zweck akquiriert werden konnten.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung den Auflagenbeschluss 6.4 als erledigt anzusehen.

Hierzu wird berichtet:

Der FB Straßen hat als bauliche Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherung in der Belziger Straße Höhe Gothaer Straße, eine Querungsstelle ausgebaut. Die Gesamtkosten der Maßnahme (Auftragssumme) betragen 146.378,85 €. Mit Stand 26.10.2021 wurden bisher Mittel in Höhe von 111.235,82 € abgerechnet. Die Abnahme der Straßenbaumaßnahme erfolgte am 14.06.2021. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgte über das Programm Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußnger bei Sen UVK, Kapitel 0730, Titel 52121, UK 297. Ausführliche Unterlagen sind als Anlagen beigefügt.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung um Aufhebung der Zweckbindung der Grundlage der nachfolgenden Erläuterung:

Der FB Straßen würde die bisher gesperrten Mittel in Höhe von 74.000,- € gerne entsprechend dem ursprünglichen Zweck des HH-Titels und zur Erfüllung der Leitlinie SenFin/Tiefbau-Unterhaltung einsetzen, für den sie auch dringend benötigt werden. Der Fachbereich Straßen bittet daher um eine Aufhebung der Zweckbindung der Mittel.

 
 

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