Drucksache - 0017/XXI
Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen will.
Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus a) drei Bezirksverordneten b) einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften c) drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.
Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die restliche Dauer der Wahlperiode gewählt.
Zu a) Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch den Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst.
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird neu vorgeschlagen: Ordentliches Mitgliedes Stellvertreter_in Dennis Mateskovic Catherine Müller-Wenk
Von der CDU-Fraktion wird neu vorgeschlagen: Ordentliches Mitgliedes Stellvertreter_in Britta Schmidt-Krüger Hagen Kliem -
Von der Fraktion SPD wird neu vorgeschlagen: Ordentliches Mitgliedes Stellvertreter_in Sarah Walter
Von der Fraktion LINKE wird neu vorgeschlagen: Ordentliches Mitgliedes Stellvertreter_in Elisabeth Wissel
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |