Drucksache - 2284/XX
Das Bezirksamt legt die in der Anlage beigefügt Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2018 der BVV vor mit der Bitte um Genehmigung.
Begründung: Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verblundung mit Nr. 9 AV zu § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind nach Schluss des Haushaltsjahres besondere Bezirkshaushaltsrechnungen als Teile der Haushalts- und Vermögensrechnung aufzustellen. Sie sind nach § 12 Abs. 3 BezVG von der Bezirksverordnetenversammlung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus, aufgrund der haushalts- und Vermögensrechnung zu genehmigen. |
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