Drucksache - 1825/XX  

 
 
Betreff: Erweitertes Schutzkonzept für Geflüchteten-Unterkünfte bei einer zu erwartenden zweiten Corona-Welle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Integration Kenntnisnahme
08.10.2020 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Integration Kenntnisnahme
08.04.2021 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT.      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Integration Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2020 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.11.2020  folgenden Beschluss:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein erweitertes Rahmen-Konzept zum Schutze geflüchteter Menschen in Fluchtunterkünften vorgelegt wird.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für ein erweitertes Rahmen-Konzept zum Schutz der Geflüchteten in Unterkünften eingesetzt. Die Senatsverwaltung teilt diesbzgl. Folgendes mit:

"Zielsetzung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten war und ist es, einerseits für die Geflüchteten und auch für die Mitarbeitenden der beauftragten Dienstleister sowie im LAF selbst einen größtmöglichen Infektionsschutz zu bieten, andererseits auch weiterhin die bedarfsgerechte Versorgung der Geflüchteten mit Leistungen einschl. der Unterbringung sicherzustellen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, wurden in allen Phasen der Flüchtlingsaufnahme und -versorgung frühzeitig, d. h. bereits ab März 2020 eine Vielzahl von Vorsorge- und Schutzmaßnahmen implementiert, die seither kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und das Infektionsgeschehen angepasst werden:

Damit keine mit dem Corona-Virus infizierten Geflüchteten unerkannt in Berlin einreisen und auf die vielen dezentralen Unterkünfte verteilt werden, werden alle neu ankommenden Asylbegehenden im Ankunftszentrum getestet und bis zum Vorliegen des Ergebnisses separat untergebracht.

 

Bei der Leistungsgewährung und im Publikumsverkehr wurden im Rahmen eines umfangreichen und situativ laufend fortgeschriebenen behördlichen Maßnahmenkonzepts zahlreiche Vorkehrungen zum Infektionsschutz von Mitarbeitenden und Kunden getroffen, um insbesondere die größtmögliche Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln zu gewähren. Außerdem wurde der Behördenbetrieb so umgestellt, dass die Anzahl erforderlicher persönlicher Vorsprachen reduziert z. B. durch verlängerte Auszahlungszeiträume wurde.

 

Das LAF hat Anfang März 2020 eine informelle Arbeitsgruppe („Task-Force“) eingerichtet, um den zeitnahen Informationsaustausch zwischen den Betreiberinnen und Betreibern der Unterkünfte, den bezirklichen Gesundheitsämtern sowie den fachlich betroffenen Senatsverwaltungen zu gewährleisten.

 

Mit den Betreibern wurde eine phasenweise Reduzierung des Personals in den Unterkünften vereinbart, um das Infektionsrisiko zu verringern und eine Personalreserve vorzuhalten, falls einzelne Teams auf Grund einer verfügten Quarantäne ausfallen.

 

Das LAF versorgt die Betreiberinnen und Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen seit Anfang März des Jahres regelmäßig mit aktuellen Informationen über den Umgang mit der SARS-Cov2-Pandemie. Seither wurden 28 derartige Informationsschreiben versandt; Auch wurden mehrsprachige Plakate zur Handwasch- und Husten-Hygiene sowie Informationsblätter u. a. zum Thema Corona bereitgestellt, die sich direkt an die Geflüchteten richten. Deren Umsetzung wurde durch Begehungen im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung durch das LAF kontrolliert. Sofern dabei Versäumnisse festgestellt wurden, sind die Betreiberinnen und Betreiber darauf hingewiesen worden, zugleich wurden Verbesserungspotentiale aufgezeigt.

 

Das LAF nutzt darüber hinaus zeitgemäße soziale Medien und hat u. a. mit Hilfe fachärztlicher Expertise einen Podcast mit Informationen zum Schutz vor einer Infektion aufgelegt, der in 13 Sprachen abgerufen werden kann.

Als weitere Maßnahmen zur Pandemieeindämmung wurde die Ausgabe der Mahlzeiten in den Aufnahmeeinrichtungen umgestellt. Im Belegungsmanagement wurden Umzüge und Verdichtungen in der Belegung so weit wie möglich vermieden und es wurde ein Konzept zur Einhaltung der Abstandsregeln für zwischenzeitlich erfolgte Umzüge erstellt.

 

Sofern trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Bewohnerin oder ein Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft an COVID-19 erkrankt, ordnet der zuständige Amtsarzt/die zusndige Amtsärztin die zu ergreifenden Maßnahmen an. Da die Quarantäne in Unterkünften ohne abgeschlossene Wohneinheiten mit gemeinschaftlichen Küchen und gemeinschaftlichen sanitären Anlagen nicht bedarfsgerecht umgesetzt werden kann, wurde ein baulich geeigneter Standort als Quarantäneunterkunft mit 290 Plätzen hergerichtet und ist seit dem 09.04.2020 in Betrieb. Dort wird qualifiziertes pflegerisches Personal vorgehalten. Es besteht eine enge Kooperation mit niedergelassen Ärztinnen und Ärzten aus der Regelstruktur des Gesundheitswesens und dem zuständigen Gesundheitsamt. Schwangere und junge Familien werden von einer Hebamme betreut. Eine Sprachmittlung in der notwendigen Sprache wird hier durch Telefondolmetschen gewährleistet.

 

Mit dem Auftreten erneut erhöhter Infektionszahlen im Oktober 2020 wurde die Inbetriebnahme eines zweiten Quarantänestandortes mit 150 zusätzlichen Plätzen vorbereitet. Diese stehen seit Ende Dezember für eine Belegung bereit.

 

Um auf weiter steigende Infektionszahlen und damit einhergehende, mögliche weitere Kapazitätsbedarfe kurzfristig reagieren zu können, wurden zusätzliche Reservekapazitäten für die Unterbringung geschaffen. Es wurde ein Moratorium für den Rückbau von freigezogenen Tempohome- und Containerstandorten ausgesprochen, für die noch keine Nachnutzung ansteht. Diese sollen zunächst unbewohnt vorgehalten werden, bis entweder eine Nachnutzung des Standortes ansteht oder die Corona-Pandemie abklingt.

 

Bewohnerinnen und Bewohnern, die einer Risikogruppe angehören und in einer Unterkunft ohne abgeschlossene Wohneinheiten leben, wurde zwischenzeitlich der Umzug in Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten angeboten. Hierfür wurde auch ein zusätzlicher Standort in Betrieb genommen. Dieses Angebot wurde jedoch nur sehr geringfügig genutzt, so dass der zusätzliche Standort nicht mehr benötigt wurde und jetzt als bereits erwähnter zusätzlicher Quarantänestandort dient.

Als bisheriges Zwischenfazit kann festgestellt werden, dass das LAF mit der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen-Covid-19 für das Land Berlin eine Vorreiterrolle einnimmt. Neben der Schaffung und Bereitstellung von Checklisten, Symptomtagebüchern und Vordrucken, die zur Anwendung an Gesundheits- und Bezirksämter gegeben werden, entwickelt das LAF Regelverfahren zur Unterbringung, die ein wertvoller Teil der Eindämmung von Covid-19 sind.

Die dargestellten Maßnahmen werden nicht nur für die in Zuständigkeit des LAF untergebrachten Personen (ca. 9.000), sondern auch für die weiteren ca. 9.000 Personen umgesetzt, die durch das LAF in Amtshilfe für die Bezirke untergebracht werden. Zudem wurden in Einzelfällen auch Personen aus bezirklichen ASOG-Unterkünften in Amtshilfe in der Quarantäneunterkunft des LAF versorgt."

 

 
 

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