Drucksache - 1271/XX  

 
 
Betreff: Änderungen von Einschulungsbereichen und Festlegung eines Einschulungsbereichs für die Friedenauer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2020/21
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
ESB_2020-21_Friedenau
ESB_2020-21_Lichtenrade
ESB_2020-21_Mariendorf
ESB_2020-21_Marienfelde
ESB_2020-21_Schöneberg
ESB_2020-21_Tempelhof

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Als Ergebnis des Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses im Rahmen der Änderungen der Einschulungsbereiche der 32 Grundschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zum Schuljahr 2018/19 wurde vereinbart, die Auswirkungen der Veränderungen vor dem Hintergrund der regelmäßig erhobenen Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen einem jährlichen internen Monitoring zu unterziehen und die Notwendigkeit von Änderungen von Einschulungsbereichen zu prüfen. Während für das Schuljahr 2019/2020 keine Veränderungen als notwendig erachtet wurden, bedarf es nach Einschätzung des Schulamtes zum Schuljahr 2020/2021 einiger Anpassungen, um weiterhin allen im Bezirk wohnenden künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einen Schulplatz an der zuständigen Grundschule bereitstellen zu können. Aufgrund einer Schulgesetzänderung ist zudem nunmehr auch für Gemeinschaftsschulen die Festlegung von Einschulungsbereichen möglich. Die Festlegung eines Einschulungsbereichs für die Friedenauer Gemeinschaftschule ist dringend erforderlich, um den gesetzlich verankerten Schulplatzanspruch für alle schulpflichtigen Kinder in der Region Friedenau weiterhin gewährleisten zu können.

 

Während die Änderungen zum Schuljahr 2018/2020 insbesondere auch mit dem fehlenden Einschulungsbereich für die zu diesem Zeitpunkt noch im Schulversuch befindliche Friedenauer Gemeinschaftsschule und der damit verbundenen „quantitativen Überdehnung“ und „kapazitiven Überlastung der Einschulungsbereiche der Teltow-Grundschule und der Lindenhof-Grundschule und mit z. T. nicht altersangemessenen Schulwegen zu  begründen waren, führt die nun mögliche Festlegung eines eigenen Einschulungsbereichs für die Friedenauer Gemeinschaftsschule insbesondere zu einer weiteren Optimierung des ESB der Teltow-Grundschule hinsichtlich der Schulwege für viele Kinder und zu einer Entlastung der ab dem Schuljahr 2020/21 als inklusive Schwerpunktschule genehmigten Fläming-Grundschule.

 

Alle Änderungen erfolgen im Ergebnis eines internen Monitorings und auf der Grundlage der aktuellen Prognosen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (12/2018) und der Daten des Amtes für Statistik über die melderechtlich registrierten Einwohner am Ort des Hauptwohnung in Tempelhof-Schöneberg (AfS, 31.12.2018). Demnach ist von einem Anstieg der Einwohner_innen im Einschulungsalter um 642, von 2976 zum Schuljahr 2019/20 auf 3618 zum Schuljahr 2022/23, auszugehen. Laut Prognose der SenBJF sind gegenüber dem Schuljahr 2019/20 (2510) für das Schuljahr 2022/23 (2890) fast 400 Kinder mehr als Schulanfänger_innen zu berücksichtigen.

Nicht außer Acht gelassen werden darf auch der gleichzeitige Anstieg der Schülerzahlen in den Klassenstufen 2-6, den die Schulen ebenfalls zu bewältigen haben.

 

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass eine Unterauslastung von Grundschulen, bezogen auf die Quote der aus dem eigenen ESB zu versorgenden Kinder, dazu führt, dass an vielen Schulen in unserem Bezirk ein z. T. sehr hoher Prozentsatz Schüler*innen aus den Nachbarbezirken beschult wird. Wechselwünsche innerhalb des Bezirks und über die Bezirksgrenze hinaus sind gleichgestellt, sodass Kinder aus dem eigenen Bezirk nicht vorrangig berücksichtigt werden können, wenn freie Schulplätze vorhanden sind. Das wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen zunehmend zu einem Problem.

 

Seitens des Schul- und Sportamtes wird daher im Rahmen seiner schulorganisatorischen Aufgaben die Notwendigkeit gesehen, eine Neuschneidung der ESB für insgesamt 20 Grundschulen vorzunehmen.

 

Kernanliegen der Überarbeitung der Einschulungsbereiche ist es insbesondere, die Schulen in die Lage zu versetzen, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Platz- und Raumkapazitäten Schüler_innen aufnehmen zu müssen sowie eine möglichst „optimale“ Auslastung aller Schulen und die Sicherstellung der Schulplätze für die im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an der Schule des Einzugsgebiets. Infolge der weiter und regional unterschiedlich wachsenden Schülerzahlen, des nicht ausgewogenen Grundschulnetzes und z. T. sehr ungleich ausgelasteter Schulen (Auslastung = Kapazität /Schüler*innen aus dem eigenen ESB) ergeben sich sehr unterschiedliche Anpassungserfordernisse. Das teilweise regional sehr unausgewogene Grundschulnetz lässt nicht für alle Schulen eine optimale Schneidung des ESB zu, insbesondere auch unter dem Aspekt einer sozialen Ausgewogenheit und kurzer Schulwege.

Wünschenswert wäre, wenn die Grundschule jeweils im Zentrum ihres ESB liegt. Das ist jedoch leider häufig nicht möglich und würde deutlich mehr und kleinere Schulstandorte erfordern

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Berücksichtigung der Wechselwünsche für Geschwisterkinder. Eine durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg initiierte Gesetzesänderung (§ 55a Abs. 3 SchulG) gewährleistet nunmehr eine mögliche Gleichstellung der von einer Einschulungsbereichsänderung betroffenen Geschwisterkinder mit Einschulungsbereichskindern (auf Antrag), wodurch einem berechtigten Einwand an der Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und bedarfsgerechten Anpassung von Einschulungsbereichen entsprochen wurde.

 

Die Gründe für notwendige Änderungen und die Umfänge sind schulbezogen sehr unterschiedlich. Während die geplanten Änderungen für den ESB der Fläming-Grundschule neben dem inklusiven Schwerpunkt insbesondere mit der Festsetzung eines ESB für die Friedenauer Gemeinschaftsschule zu begründen sind, müssen die ESB der Grundschule am Barbarossaplatz, der Havelland-Grundschule, der Stechlinsee-Grundschule, der Lindenhof-Grundschule und der Maria-Montessori-Grundschule, der Paul-Klee-Grundschule und der Marienfelder Grundschule zwingend verkleinert werden. Andererseits gilt es ESB mit zu wenigen Kindern bzw. einer zu geringen Aufnahmequote zu vergrößern, um eine möglichst gleichmäßige Auslastung aller Schulen zu gewährleisten. Das betrifft den ESB der Grundschule auf dem Tempelhofer Feld, die durch die Errichtung eines so genannten Fliegenden Klassenzimmers (DFK) zusätzlichen Raumkapazitäten zu Verfügung hat, der Mascha-Kalekó-Grundschule, die künftig wieder 3-zügig eingerichtet werden soll, die Ikarus-Grundschule, die Kiepert-Grundschule und die Annedore-Leber-Grundschule.

Das führt in der Folge dann zu entsprechenden notwendigen Veränderungen der ESB der Teltow-Grundschule, der Ruppin-Grundschule, der Rudolf-Hildebrand-Grundschule, der Taunus-Grundschule und der Nahariya-Grundschule.

Für den ESB der Carl-Sonnenschein-Grundschule ist eine kapazitiv nicht relevante Änderung, die einen statistischen Block mit einer Friedhofsfläche und einzelnen neu gebauten Einfamilienhäusern betrifft und für den ESB der Grundschule im Dielingsgrund eine geringfügige Änderung im südlichen Bereich vorgesehen, die jeweils auf Bürgerbeschwerden wegen ungünstiger Schulwege zurückgehen.

 

Die Schulleitungen und die Schulkonferenzen aller bezirklichen Grundschulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden eingehend informiert und angehört. Durch das Schul- und Sportamt erfolgte eine eingehende Prüfung der vorgebrachten Einwände und Bedenken sowie der Änderungswünsche und -vorschläge. Im Prozessverlauf wurden im Rahmen der Möglichkeiten und unter Abwägung der Interessen der betroffenen Schulen sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer Belange kontinuierlich Anpassungen in den Planungen vorgenommen.

Die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Planung stellt das Ergebnis des transparenten und partizipativen Prozesses dar.

 

 
 

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