Drucksache - 1111/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Baulücke in der Hauptstr. 16 durch einen Geschosswohnungsbau geschlossen werden kann.
Begründung:
Zur Zeit befindet sich dort lediglich ein eingeschossiger Supermarkt. Das Grundstück ist auf Grund der innerstädtischen Lage ein sog. Filetgrundstück und eignet sich hervorragend für Wohnungsbau mit Gewerbe. Derzeit liegt hier ein Fall von Ressourcenverschwendung vor.
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