Drucksache - 1115/XX  

 
 
Betreff: Masern-Impfpflicht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU, SPD
Verfasser:1. Herr Pschollkowski, Guido
2. Herr Sielaff, Harald
Steuckardt, Matthias
Drucksache-Art:WillensbekundungWillensbekundung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Willensbekundung
AUSTAUSCHSEITE

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt Initiativen innerhalb der Bundesregierung (u.a. Bundesminister Spahn, Bundesministerin Giffey, Fraktionsvize Lauterbach), die Masern-Schutzimpfung für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen zur Pflicht zu machen und fordert die Beteiligten auf, hierfür eine bundesweit gültige und verfassungskonforme gesetzliche Regelung zu schaffen.   

Begründung:
Masern sind eine Viruserkrankung, die hoch ansteckend, potenziell tödlich und vor allem für Kleinkinder besonders gefährlich ist.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist 2017 die Zahl der Masern-Fälle weltweit um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zu einem Anstieg kam es zuletzt auch in der WHO-Region Europa: 2017 seien dort 23.927 Menschen erkrankt - 2016 waren es noch 5273. Die Zahlen für Deutschland: 170 Masernfälle sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits in den ersten neun Wochen des Jahres 2019 bundesweit gemeldet worden. Höchstens 80 dürften es im ganzen Jahr sein, wenn das mit der WHO vereinbarte Ziel einer Masernelimination in Deutschland bis 2020 gelingen soll.

Vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen geht es um Verantwortung nicht nur für das eigene Kind, sondern für alle, denn Masern sind nicht nur eine Gefährdung für Kinder, sondern auch für nicht geimpfte Erwachsene. Die Gesundheit und der Schutz der gesamten Bevölkerung setzen der individuellen Freiheit Grenzen. Der Staat muss dann handeln, wenn das Risiko, andere Mitmenschen gesundheitlich zu gefährden, anders nicht in den Griff zu bekommen ist. Die Einführung einer Impfflicht kann also nur ultima ratio sein, und zwar dann, wenn gutgemeinte Aufklärung und Freiwilligkeit nicht zum Erfolg führen.

 

Da sich die bisherigen Kampagnen für eine freiwillige Impfung als nicht hinreichend erwiesen haben, ist eine bundesweite Impfpflicht für Kinder geboten.

 

 
 

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