Drucksache - 1113/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass eine Überprüfung der Woolworth-Kaufhäuser in der Hauptstraße 25 in Schöneberg und am Tempelhofer Damm 146 / Alt-Tempelhof 21 hinsichtlich einer denkmalrechtlichen Unterschutzstellung erfolgen möge.
Begründung: Die genannten Gebäude verkörpern den Typus des großstädtischen Warenhauses der 1950er-Jahre in Deutschland beispielhaft und sind in positiver Weise stadtbildprägend. Sie sind äußerlich zudem noch in weitgehend unveränderter Form erhalten.
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