Drucksache - 1113/XX  

 
 
Betreff: Woolworth-Kaufhäuser als bauliches Erbe der Nachkriegszeit bewahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
Verfasser:Herr Götz-Geene, ChristophHöppner, Marijke
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass eine Überprüfung der Woolworth-Kaufhäuser in der Hauptstraße 25 in Schöneberg und am Tempelhofer Damm 146 / Alt-Tempelhof 21 hinsichtlich einer denkmalrechtlichen Unterschutzstellung erfolgen möge.

 

 

Begründung:

Die genannten Gebäude verkörpern den Typus des großstädtischen Warenhauses der 1950er-Jahre in Deutschland beispielhaft und sind in positiver Weise stadtbildprägend. Sie sind äußerlich zudem noch in weitgehend unveränderter Form erhalten.

 

 
 

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