Drucksache - 1102/XX
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Trifft es zu, dass das Bezirksamt – wie am 27.03.2019 in der Zeitung taz berichtet – eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes für richtig hält und welche wesentlichen Argumente sprechen aus Sicht des Bezirksamts dafür?
2.) Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass diese Bebauung lediglich für bezahlbaren Wohnraum und/oder soziale Infrastruktur zugelassen sein soll und der Charakter der Freifläche sichergestellt bleiben soll?
3.) Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund seiner aktuellen Haltung pro Randbebauung den von der SPD-Fraktion durch Ersatzantrag zu Drucksache 0883/XX im November 2018 unterbreiteten Vorschlag?
4.) Welche Schritte will das Bezirksamt in dieser Wahlperiode unternehmen, um dem eigenen Ziel einer Randbebauung des Tempelhofer Feldes näher zu kommen?
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