Drucksache - 1082/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss: Die BVV ersucht das Bezirksamt Mieterinnen und Mieter in Tempelhof-Schöneberg umfassend über mietpreisbegrenzende Instrumente wie die ab dem 01.01.2019 verschärfte Mietpreisbremse zu informieren. Zu diesem Zweck soll Informationsmaterial über den Regelungsgehalt, die Instrumente, Ansprechpartnerinnen und -partner bzw. Anlaufstellen im Bezirk erstellt und online sowie in Papierform zugänglich gemacht werden. Personen, die sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg an- oder ummelden, sollen zu diesem Anlass beim Bürgeramt Informationsmaterial überreicht bekommen und zugleich auf die aktuelle Höhe des Mietspiegels an ihrem Wohnort hingewiesen werden.
Das Gesetz zur Mietpreisbremse bei Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen trat bereits am 01.06.2015 in Kraft. Danach darf die Miete bei Abschluss einer Neuvermietung max. 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder dem Mietspiegel liegen. Am 19. Mai 2020 hat der Senat die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn und damit die sogenannte Mietpreisbremse bis einschließlich 31. Mai 2025 verlängert. Hierbei handelt es sich nicht um eine Thematik, welche durch die Bürgerämter rechtssicher beauskunftet werden kann. Dazu wird auf die kostenfreie Mieterberatung im Bezirk, unterstützt durch Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, verwiesen. Informationen dazu liegen bereits an allen Standorten aus. Die Mieterberatung findet dezentral an vier Beratungsstandorten im Bezirk statt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bezirksamts zu finden: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/aktuelles/hinweise/artikel.833074.php
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |