Drucksache - 1070/XX  

 
 
Betreff: Radwege am Bahnhof Südkreuz baulich gegen Falschparker sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20. März 2019  folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen dafür einzusetzen, den Radweg auf der Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Tempelhofer Weg und Eisenbahnbrücke durch die folgenden Maßnahmen gegen Falschparker zu sichern:
Fahrtrichtung Nord:
1. Errichtung von Leitboys auf der bereits bestehenden Fahrbahnmarkierung zwischen Radfahrstreifen und KFZ-Fahrbahn
2. Grüne Einfärbung des Radweges.
3. Ein zusätzliches Radweg-Schild an der Laterne kurz vor der Einfahrt zum Hildegard-Knef-Platz.

Fahrtrichtung Süd:
Durchgehende Abgrenzung des Hochbordradwegs durch jeweils querstehenden Fahrradbügel zwischen den Bäumen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Empfehlung der BVV aufgreifend, hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Prüfung und Auskunft gebeten, ob der mit Zeichen 237 StVO beschilderte Radfahrstreifen auf der Wilhelm-Kabus-Straße, nördliche Fahrtrichtung, zwischen Tempelhofer Weg und Eisenbahnbrücke durch Maßnahmen gegen Falschparker gesichert werden kann.
Folgende Auskunft hat das Bezirksamt erhalten:

"Zu 1.:
Nach dem "Rundschreiben betreffend die Anwendung von Sperrpfosten bzw. Protektionselementen bei der versuchsweisen Einführung von Geschützten Radfahrstreifen" vom 28.09.2018 ist für die Anlage eines geschützten Radfahrstreifens mit flexiblen Protektionselementen (z.B."Leitboys") eine Mindestbreite von 2,25 m (inklusive Markierung des Radfahrstreifens) erforderlich. Die gesamte (Richtungs-) Fahrbahnbreite beträgt im betroffenen Abschnitt 7,85 m. Der jetzt vorhandene Radfahrstreifen hat eine Breite von 1,85 m (inkl. Markierung) und müsste zu Lasten der zwei vorhandenen Fahrstreifen des Kfz-Verkehrs entsprechend verbreitert werden. Die vorhandenen zwei Fahrstreifen sind aus verkehrlicher Sicht auch weiterhin erforderlich, wobei diese wegen des Buslinienverkehrs eine Mindestbreite von 3.00 m benötigen. Daraus ergibt sich, dass die Fläche für eine Verbreiterung des Radfahrstreifens nicht zur Verfügung steht und aus diesem Grund eine Protektion des Radfahrstreifens nicht möglich ist.

Zu 2.:
Die Grüneinfärbung des Radfahrstreifens ist zur Verdeutlichung der Zweckbestimmung des Radfahrstreifens eine geeignete Maßnahme und wird deshalb positiv gesehen. Die Grüneinfärbung ist keine nach der StVO anordnungsfähige Maßnahme. Gemäß dem durch SenUVK IV B34 herausgegebenen "Rundschreiben betreffend die Grün- bzw. Rotbeschichtung von Radverkehrsanlagen" vom 24.09.2018, werden die Arbeiten zur Farbbeschichtung entweder durch die infraVelo GmbH oder durch den Straßenbaulastträger selbst durchgeführt. "

Das Bezirksamt teilt hierzu mit, dass die Grüneinfärbung von ausgewählten Radstreifen aktuell in einem Modellversuch, finanziert durch die SenUVK, ausschließlich durch die InfraVelo erfolgt. Das Bezirksamt wird bei der SenUVK anfragen, ob dieser Abschnitt in den Modellversuch mit aufgenommen werden kann.


"Zu 3.:
Die VLB wird ein zusätzliches Schild Zeichen 237 StVO am Lichtmast 205 anordnen."
Das Bezirksamt teilt hierzu mit, dass das Schild zwischenzeitlich seitens der VLB B angeordnet und am 27.01.2020 angebracht wurde.
 

 
 

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