Drucksache - 1065/XX
Gemäß § 30 Abs. 3 des Landeskrankenhausgesetzes (LKG) und § 12 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), legen die Patientenfürsprecher_innen der Bezirksverordnetenversammlungen einen jährlichen Erfahrungsbericht vor.
Für das Jahr 2018 gebe ich Ihnen die in der Anlage beigefügten Berichte der Patientenfürsprecher_innen bekannt.
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