Drucksache - 0987/XX
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Sind die sogenannten Empfehlungen aus dem „Schlussbericht der Expertenkommission zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung“ für die Bezirke, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, bindend oder können die Bezirke auch von den Empfehlungen abweichen?
2.) Hatte der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei der Bearbeitung der Empfehlungen zur gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung ein Mitspracherecht, bzw. konnte auch sein Veto einlegen?
3.) Befürwortet das Bezirksamt die vorgeschlagene, sogenannte Richtlinienkompetenz für das Bürgermeister_innenamt?
4.) Sind die vorgeschlagenen höheren Anforderungen an fachlicher Eignung für Stadträtinnen und Stadträte aus der Sicht des Bezirksamts, politisch vertretbar?
5.) Welchen Erfolg verspricht man sich durch die Ausweitung, bzw. Weiterentwicklung der KLR, für alle Leistungen der Verwaltung, die für die Mittelzuweisung herangezogen werden sollen, wird damit der Wettbewerb unter den Bezirken nicht noch mehr forciert?
6.) Befürwortet das Bezirksamt die Empfehlung Fachaufsichten für die Bezirke einzuführen und welche Verbesserungen verspricht man sich dadurch?
7.) Wie beurteilt das Bezirksamt den Pkt. bzgl. Planungsrecht, wenn es sinngemäß im Schlussbericht heißt“...alle Baufvorhaben über 200 Wohnungen sollen regelmäßig zu einem Eingreifen des Senats führen“?
8.) Gibt es auf Bezirksebene schon Vorhaben in der Umsetzung der aktuellen Verwaltungsreformen?
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