Drucksache - 0983/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Kultur die überregionale Bedeutung des Theaters Morgenstern über die Grenzen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg hinaus deutlich zu machen.
Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Aktivitäten des Bezirksamtes, sich öffentlichkeitswirksam bei der Senatsverwaltung für Kultur für eine dauerhafte, institutionelle Förderung des Theaters Morgenstern einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der bezirkliche Haushalt nicht in der Lage ist, eine dauerhafte Förderung des Theaters seitens des Bezirks sicherzustellen. Abgesehen von punktuellen finanziellen Unterstützungen, die der Bezirk leistet, muss der Fortbestand des Theaters durch regelmäßige Landesmittel ermöglicht werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Nachdem eine Schließung des Theaters Morgenstern, durch die Bewilligung von Sondermitteln der BVV und einer einmaligen Förderung durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, abgewendet werden konnte, wird weiterhin eine kontinuierliche Förderung durch die Senatsverwaltung von Seiten des Bezirks gefordert.
Am 23.01.2019 nahm die Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Soziales an dem Zweiten Landesforum der Kinder- und Jugendtheater in Berlin teil, auf dem die Ergebnisse der Studie zur Evaluation des Kinder- und Jugendtheaters in Berlin vorgestellt wurden. Nach dem vorliegenden Gutachten, welches in Auszügen der Mitteilung zur Kenntnisnahme als Anlage beigefügt ist, wurde das Theater Morgenstern weder in die Empfehlung für eine Konzeptförderung noch in die Empfehlung für die vierjährige Basisförderung aufgenommen. Auf dem Landesforum wurde nochmals eindringlich für das Theater Morgenstern und dessen Erhalt geworben. Die Bezirksstadträtin wird sich weiterhin für den Fortbestand des Theaters Morgenstern einsetzen.
Über den Fortgang wird die BVV im Rahmen des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur unterrichtet.
Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe nicht öffentliche Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache). |
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