Drucksache - 0953/XX  

 
 
Betreff: Pilotprojekt On-Demand-Service für autonomen Kleinbus zum Südkreuz ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
29.04.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
27.05.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
17.06.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
3. Version vom 04.12.2018
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 12.12.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes, den Testbetrieb des autonomen Kleinbusses des Unternehmens ioki auf öffentliches Straßenland auszuweiten. Dazu sollen in Abstimmung mit allen Beteiligten die Voraussetzungen geschaffen werden, den autonomen Kleinbus auf der avisierten Teststrecke zwischen EUREF-Campus und Südkreuz in Verkehr zu bringen. Die Abstimmung soll kurzfristig erfolgen, um allen am Pilotprojekt beteiligten Partnern Sicherheit über den erfolgreichen Fortgang des innovativen Projekts in Schöneberg zu geben.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist kurzfristig bis zum 31.01.2019 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Beschluss konkretisiert die avisierte Teststrecke nicht näher. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um die Torgauer Straße, östlich der Hauptzufahrt EUREF-Campus, und eines Teilstücks der Wilhelm-Kabus-Straße handelt. Die zu betrachtende Teststrecke ist somit untergliedert in zwei ohne Einschränkung als öffentliches Straßenland gewidmete Abschnitte, die von einem eingeschränkt als Geh- und Radweg gewidmeten Teilstück unterbrochen sind.

 

Die Torgauer Straße war Bestandteil des Stadtumbauprojekts „Schöneberger Schleife - Grünzug Torgauer Straße“. Dabei wurde u.a. ein Teilstück der Torgauer Straße zwischen Cheruskerstraße und der Zufahrt zum EUREF-Campus zu einem Radweg mit begleitendem Fußweg umgebaut. Die ursprüngliche (ohne Einschränkung gewidmete) Straßenlandfläche wurde teileingezogen und die Widmung beschränkt als Geh- und Radweg. Die Teileinziehung ist rechtskräftig und vor Ort sichtbar hergestellt.

 

Ziel war es hier, durch eine Verkehrsberuhigung eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu erwirken. In der Begründung des (noch nicht festgesetzten) B-Plans XI-231b heißt es unter anderem:

 

„Somit soll eine zusammenhängende Grünfläche geschaffen und zudem sichergestellt werden, dass die Torgauer Straße im betreffenden Abschnitt auch zukünftig für Fußgänger und Radfahrer als Ost-West-Erschließung erhalten bleibt“; ferner:               „Durch den Ausschluss des motorisierten Verkehrs kommt es außerdem zu einer Verringerung der Lärm- und Emissionsbelastung und somit zu einer Attraktivitätssteigerung der künftigen öffentlichen Parkanlage. Auch die Sicherheit für die Nutzer der Spielplätze kann gewährleistet werden.“

 

Der als Geh- und Radweg gewidmete Abschnitt der Torgauer Straße ist für ein regelmäßiges Befahren mit Kfz nicht vorgesehen und wurde der aktuellen Widmung entsprechend befestigt (Dimensionierung der Befestigung („Tragfähigkeit“) sowie der Breite).

 

Das Befahren des Fuß- und Radweges durch Fahrzeuge steht somit den Planungszielen, dem entsprechenden Ausbau sowie der straßenrechtlichen Widmung entgegen und ist daher abzulehnen.

 

Da autonomes Fahren auf öffentlichen Straßen durch eine besondere zulassungsrechtliche Genehmigung zu regeln ist, hat sich das Bezirksamt zudem an die zuständige Senatsverwaltung gewandt. Von dort liegt folgende Stellungnahme des Staatssekretärs für Verkehr Ingmar Streese vor:

 

„Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass bereits im März 2017 eine Anfrage der Fa. InnoZ zur Befahrung des „Grünzuges Torgauer Str.“ mit AVF [Anm.: Automatisiertes bzw. autonomes vernetztes Fahren] durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde ablehnend bewertet wurde, da es „sich in Teilen um einen ausgewiesenen getrennten Fuß- und Radweg nach Zeichen 241 handelt. Ziel war es hier, durch eine Verkehrsberuhigung eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu erwirken“. […]

 

An dieser Bewertung hat sich auch bis heute nichts geändert. Vielmehr wurde im Zusammenhang mit der Bewertung der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit den beteiligten Firmen nach rechtlich umsetzbaren Alternativstrecken gesucht. Diese Suche führte im Umfeld des EUREF-Campus jedoch bisher zu keinen zielführenden Routen.“

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen