Drucksache - 0918/XX  

 
 
Betreff: Meinungsfreiheit in Lehrer*innenzimmern und Schulen in TS
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am  21.11.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der SenBJF dafür einzusetzen, dass die Meinungsfreiheit in Lehrer*innenzimmern in Tempelhof-Schöneberg gewahrt bleibt. Ferner sollten die Schulleitungen darüber unterrichtet werden, dass Meinungsfreiheit und die Grundsätze der Neutralität sich nicht widersprechen. Im Gegenteil: Nur politischer Austausch und eine gefestigte Grundhaltung gegenüber Antisemitismus, Faschismus und für demokratische Strukturen kann unsere Kinder zu politischen und selbstbewussten Menschen erziehen. Dazu müssen die Beschäftigten der Schule die Möglichkeit haben, sich durch Austausch ihre eigene Meinung zu bilden, sich entsprechend organisieren zu dürfen und ihre Wahrnehmung des Auftrags zur Demokratieerziehung im Lehrer*innenzimmer bekunden dürfen sowie Unterschriften zur Unterstützung ihrer Anliegen sammeln können.

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht ferner das Bezirksamt, sich der Initiative des Grundschulverbands anzuschließen, der „alle Pädagog*innen, alle Schüler*innen und alle Eltern aufruft, sich von antidemokratischen Aktionen nicht irre führen oder einschüchtern zu lassen, sondern das im Schulgesetz von Berlin definierte Erziehungsziel unbeirrt weiter zu verfolgen, die Kinder zu befähigen, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angeschrieben und sich dafür eingesetzt, dass die Meinungsfreiheit in Lehrer*innenzimmern in Tempelhof-Schöneberg gewahrt bleibt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat hierzu folgendes geantwortet:

 

„Selbstverständlich werden die Grundsätze von Meinungsfreiheit und Neutralität in den Schulen Tempelhof-Schönebergs gewahrt.

Der Diskussions- und Redebedarf wird von der Schulaufsicht unterstützt und sowohl auf Schulleitungssitzungen wie auch auf Tagungen (z.B. Hubertusstock 2018) Zeit und Raum gegeben. Auch in den Lehrerzimmern der Schulen werden Diskussionen in keinster Weise unterbunden.

 

Dennoch hat die Schulleitung nach Rechtsauskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Bezug auf die Unterschriftensammlung im Lehrkräftezimmer nach folgender Rechtsgrundlage richtig gehandelt:

 

Nach § 8 der Verwaltungsvorschriften über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (VV Werbung) vom  11.1.2011, die noch angewendet wird, darf für und durch Parteien, andere politische oder parteigebundene beziehungsweise -nahe Organisationen, Bürgerinitiativen, vergleichbare Einrichtungen, Einzelpersonen und deren Veranstaltungen keine Werbung oder Propaganda betrieben werden. Dies betrifft insbesondere den Verkauf, die Verteilung, Anbringung oder Auslage von Werbe- oder Informationsmaterial sowie die Plakatierung von Druck- oder handschriftlichen Erzeugnissen. Eine Vermischung von politischer Betätigung mit Aktivitäten der Berliner Verwaltung ist nicht statthaft. Unterschriftensammlungen dürfen nicht durchgeführt werden.

 

Diese Regelung ist anwendbar und gibt hier die Grundlage für das Verbot der Schulleitung, denn die Initiative Bildet Berlin ist ein Verein mit politischen Anliegen.

 

 

 

 

 

Unabhängig von der o.g. Vorschrift müssen Lehrkräfte genauso wie alle anderen Dienstkräfte der Berliner Verwaltung nach § 33 Beamtenstatusgesetz bzw. § 3 Abs. 1 TV-L sich bei politischer Betätigung mäßigen und dürfen ihr Amt nicht mit politischen Aktionen vermischen bzw. ihr Amt dafür einsetzen, politische Ziele zu erreichen. Das bloße Aufhängen eines Plakates im Lehrerzimmer könnte noch von der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) umfasst und damit geduldet sein.“

 
 

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