Drucksache - 0504/XX  

 
 
Betreff: Private Herbstlaubentsorgung besser regeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
29.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
26.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahm

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes dafür

einzusetzen, dass das System der privaten Herbstlaubentsorgung zukünftig besser geregelt

und Missbrauch entgegen gewirkt wird.

Das System (aktuell: für 4 EUR käuflich zu erwerbende Entsorgungssäcke mit Erstattung

von je 1 EUR bei Selbst-Rückgabe am Recyclinghof, sonst Abfuhr durch BSR vom

Straßenrand) soll dabei so geändert werden, dass bei der Rückgabe der gefüllten Laubsäcke

am Recyclinghof zukünftig nur noch für solche Säcke Geld ausgezahlt wird, die unzerstört

sowie mittels eines zukünftig mitzuliefernden Versiegelungsbands verschlossen sind.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die BSR teilt dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg mit, dass in den Annahmebedingungen für die BSR-Laubsäcke folgendes festgelegt ist:

 

„Als ordnungsgemäß befüllt gelten die BSR-Laubsäcke dann, wenn sie ausschließlich mit kompostierbaren Gartenabfällen ( z. B. Laub, Grasschnitt, Fallobst) befüllt wurden. Die BSR-Laubsäcke dürfen dabei nicht überfüllt sein. Die Säcke sind in geeigneter Form zu verschließen (z. B. durch Zubinden).

Die BSR-Laubsäcke dürfen nicht beschädigt oder außen grob verschmutzt sein. Insbesondere müssen die BSR-Laubsäcke vollständig, d. h. nicht geteilt, zerschnitten oder in sonstiger Form manipuliert sein.

Zum Verschließen liefern wir mit unseren Laubsäcken ein Verschlussband mit.

Die Forderungen des Beschlusses der BVV sind also bereits weitgehend umgesetzt.

Die bereits erfolgte Einführung der Laub- und Gartentonne, die entgeltfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt auf den RC-Höfen und künftig auch die Pflicht-Biotonne werden nach unserer Einschätzung zum weiteren Rückgang an Laubsäcken beitragen. Weitere Anpassungen sind bei diesem somit an Bedeutung verlierendem EinwegSystem derzeitig nicht vorgesehen.“

 
 

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