Drucksache - 0470/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die BVV wolle beschließen: Die in der Anlage genannte Person wird gemäß §30 Landeskrankenhausgesetz und §40 Gesetz für psychisch Kranke als Patientenfürsprecher*in mit Wirkung zum 1. Januar 2018 als Patientenfürsprecher*in gewählt. |
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