Drucksache - 0454/XX  

 
 
Betreff: Moratorium beim Vorkaufsrecht für Immobilien in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Olschewski, RalfSteuckardt, Matthias
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bis zur Klärung der Rechtslage beim Kammergericht Berlin sein Vorkaufsrecht für Immobilien in Milieuschutzgebieten nicht mehr auszuüben.

 

 

Begründung:

Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts bei Immobilien in Milieuschutzgebieten ist das Risiko hoher Schadensersatzforderungen seitens verhinderter Käufer in Berlin erheblich gestiegen. Angesichts der dadurch entstehenden Haushaltsrisiken ist deshalb bis zur rechtskräftigen Klärung durch das Kammergericht ein Moratorium und damit ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern angemessen.

 
 

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