Drucksache - 0454/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bis zur Klärung der Rechtslage beim Kammergericht Berlin sein Vorkaufsrecht für Immobilien in Milieuschutzgebieten nicht mehr auszuüben.
Begründung: Nach dem Urteil des Berliner Landgerichts zur Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts bei Immobilien in Milieuschutzgebieten ist das Risiko hoher Schadensersatzforderungen seitens verhinderter Käufer in Berlin erheblich gestiegen. Angesichts der dadurch entstehenden Haushaltsrisiken ist deshalb bis zur rechtskräftigen Klärung durch das Kammergericht ein Moratorium und damit ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern angemessen. |
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