Drucksache - 0428/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen eine kommunale Impfstelle eingerichtet werden kann. Deren Aufgabe soll sein: Beratung von Bürgerinnen* und Bürgern*und systematische Elterninformation zum altersentsprechenden Impfstatus z.B. bei Kita- und Schulanmeldung; Durchführung von Impfungen; Statistische Erfassung und regelmäßige Berichterstattung zum Durchimpfungsstand.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Auswertung vorliegender Daten (u.a. der Daten aus den Einschulungsuntersuchungen) hat aufgezeigt, dass bisher keine ausreichenden Durchimpfungsraten der Kinder und Erwachsenen erreicht wurden. Es ist deshalb sinnvoll, dass das Gesundheitsamt künftig subsidiär und sozialkompensatorisch Aufklärung und Impfungen anbietet. Insbesondere Bürger_innen, die keinen regelmäßigen Zugang zum Haus- oder Kinderarzt, Sprachbarrieren oder einen erhöhten Beratungsbedarf haben, können vom Gesundheitsamt geimpft werden, ggf. auch in der Häuslichkeit. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es nicht effektiv ist, nur die Impfbuchkontrollen und eine nachfolgende Terminvereinbarung anzubieten. Niedrigschwellig sollen auch direkt Impfungen im Sozialraum angeboten werden. Es soll feste Impfstellen mit regelmäßigen Sprechzeiten in den Dienstgebäuden und weiteren Orten im Bezirk verteilt geben, die sich an den Bedarfen (entsprechend der Auswertung der Einschulungsuntersuchungen) und der Zusammensetzung der Sozialräume orientieren. Zusätzlich der Bezirk aktuell auch mobile Impfmöglichkeiten. Die Angebote richten sich an o.g. Kinder und Erwachsene zur Umsetzung der Empfehlungen der STIKO. Das Gesundheitsamt hat für den Betrieb einer Impfstelle Personalkosten in die Haushaltsplanung und über den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingeplant. Es handelt sich um 1 VZÄ Arztstelle, 2,0 VZÄ Medizinische Fachangestellte und 2 VZÄ SozialarbeiterIn). |
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