Drucksache - 0328/XX  

 
 
Betreff: Durchsetzung absolutes Halteverbot in der Bachestraße zur Gewährleistung der Durchfahrt für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
27.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
22.01.2018 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
23.11.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Kurvenbereich in der Bachestraße sowie den Einmündungsbereich an der Ecke Mainauer Straße jederzeit für die Rettungsfahrzeuge sowie Ver- und Entsorger freizuhalten bzw. die Durchfahrt zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für die Zufahrt Bachestraße Ecke Mainauer Straße wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach ein bestehendes Haltverbot verlängert. Das Ersuchen der BVV wird zum Anlass genommen, die Situation in der Bachestraße erneut zu überprüfen.

Die Befolgung der verkehrlichen Anordnungen liegt jedoch, dies muss betont werden, letztlich in der Verantwortung der Verkehrsteilnehmenden; lediglich punktuell mögliche Kontrollen durch den zahlenmäßig sehr beschränkten Außendienst des Ordnungsamtes bieten regelmäßig leider nur kurzzeitig Abhilfe.

 
 

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