Drucksache - 0105/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 05.05.2017 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das Modellprojekt „Bubble“ der BSR auf die Bereiche Nollendorfplatz bis zum Dennewitzplatz sowie Potsdamer Str. bis zum Kleistpark auszuweiten. Standorte können sein:
1. U-Bahnhof Nollendorfplatz (Am Haupteingang, sowie an den Ausgängen des U-Bahnviaduktes der U2) 2. Bülowstr./Ecke Zietenstr. 3. Bülowstr. /Ecke Frobenstr. 4. An der Kreuzung Bülowstraße/Ecke Potsdamer Str. 5. Am U-Bahnhof Bülowstraße 6. Am Dennewitzplatz 7. Potsdamer Str. /Ecke Winterfeldstr. 8. Potsdamer Str. Ecke Pallasstr. 9. Potsdamer Str. „An den Königskollonaden“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die BSR gewandt. Von dort liegt folgende Stellungnahme vor:
„Die Nutzung des öffentlichen Raums hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verstärkt. Getränke und Speisen werden nicht mehr nur zu Hause oder im Restaurant konsumiert, sondern immer öfter auch draußen. Das zeigt sich beispielsweise auch in der stärkeren Verschmutzung durch Zigarettenkippen oder Coffee-to-go-Bechern. Unsere Angebote von Entsorgungsmöglichkeiten werden daher auch immer wieder an neue Gegebenheiten und Anforderungen angepasst. Dies gilt für die Art der Behälter, für deren Entleerungsturnus und für die Auswahl von Standorten. Wir sind immer bereit Hinweise zu neuen oder weiteren Standorten unserer Standard-Behälter konstruktiv zu verfolgen. Dies gilt auch für den Einsatz anderer Behältertypen wie zum Beispiel den erwähnten Bubble oder Unterflurbehälter. Der von der BVV erwähnte Bubble ist ein Behälter, der aufgrund seines Fassungsvermögens in besonders stark frequentierten und verschmutzten Bereichen als Alternative zu unserem Standard-System in Betracht gezogen werden kann. Da zum einen die Kosten dieser Behälter ein vielfaches der Anschaffungskosten eines Standard-Modells übersteigen und zum anderen die Entsorgungslogistik von unseren Standardprozessen abweicht, prüfen wir eine Aufstellung dieser Behälters immer im Einzelfall. Mögliche Standorte müssen neben der zu erwartenden Verschmutzung auch baulich geeignet sein. So darf durch den sehr großen Behälter die Bewegungsfreiheit der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht eingeschränkt werden. und zum anderen muss zum Zweck der Entleerung der Standort bzw. seine unmittelbare Umgebung mit großen Kehrmaschinen befahrbar sein, welche für das Aussaugen der Abfälle aus dem Bubble zwingend erforderlich sind. Gerne sind wir bereit mit Ihnen vor Ort die Möglichkeit des Einsatzes von Bubble-Abfallbehältern oder aber auch die Optimierung unserer vorhandenen Standorte zu prüfen.“
Der Fachbereich Grünflächen wird zusammen mit der BSR die in der Drucksache aufgeführten Standorte im Einzelfall prüfen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |