Drucksache - 0061/XX  

 
 
Betreff: Schwimmbad in der Klosteranlage „Vom Guten Hirten“ unterstützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Sport Entscheidung
10.04.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport beantwortet   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.01.2017 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Wiedereröffnung des Schwimmbads in der Klosteranlage "Vom Guten Hirten“ in Marienfelde einzusetzen. Zudem wird das Bezirksamt gebeten, den Besitzer des Schwimmbades bei der Suche nach einem neuen Pächter und bei der Einwerbung von Fördermitteln im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten zu unterstützen. Dabei soll auch geprüft werden, ob die Berliner Bäderbetriebe oder andere in Berlin bereits als Pächter von Sommer- und Hallenbädern fungierende Betreiber in Betracht kommen, das Schwimmbad wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zur Beantwortung des oben genannt Beschlusses hat sich das Bezirksamt zuständigkeitshalber an die Berliner Bäder-Betriebe gewandt und von dort die nachstehende Antwort erhalten:

 

„Die BBB werden das Schwimmbad in der Klosteranlage „Zum Guten Hirten‘“ in Marienfelde als Betreiber nicht übernehmen können. Aufgabe der BBB ist es, die kommunalen Bäder Berlins zu betreiben und zu unterhalten. Hierfür erhalten die BBB auch einen Zuschuss. Nach unseren Informationen ist das Bad darüber hinaus sanierungsbedürftig und besitzt nur ein kleines 19-Meter-Schwimmbecken, das eher für Kurse, Reha-Angebote, Schwimmunterricht u. ä. geeignet erscheint. Deshalb wäre es aus unserer Sicht auch kein echtes Ersatzangebot für die Öffentlichkeit, die Kitas, Schulen und Vereine während der Bauzeit des Multifunktionsbades Mariendorf.

 

Dennoch wünschen wir allen, die sich für den Erhalt des Bades einsetzen, Erfolg bei der Suche nach einem Betreiber oder einer Betreiberin, insbesondere weil wir die Idee der Nutzung für eine Schwimmschule für sehr unterstützenswert halten.“

 

 

Hiernach hat sich das Bezirksamt an die Kirchengemeinde selbst gewandt und vom Erzbischöflichen Ordinariat folgende Antwort erhalten:

 

„Die Kirchengemeinde Vom Guten Hirten hat zuständigkeitshalber dem Erzbischöflichen Ordinariat Ihr Schreiben vom 25.07.2017 zukommen lassen.

Wir können den Wunsch zur Erhaltung des Schwimmbades nachvollziehen, müssen Ihnen aber mitteilen, dass unsere Bemühungen seit Schließung des Bades zum 31.12.2014 einen neuen Betreiber zu finden, erfolglos waren.

Aufgrund des Investitionsbedarfes und der laufenden Betriebskosten wurde von möglichen Interessenten eingeschätzt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb ohne finanzielle Unterstützung nicht möglich sei. Daher hat sich das Erzbistum Berlin zum Beginn des Jahres 2017 entschieden, dass Schwimmbad nicht wieder zu eröffnen und die Flächen einer anderen Nutzung zuzuführen.

Für ein Gespräch stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

 

Damit sind die Möglichkeiten des Bezirksamts erschöpft, eigene Mittel für den Betrieb eines Schwimmbades stehen dem Bezirk leider nicht zur Verfügung.

 

 

 
 

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