Drucksache - 0027/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2017 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird im Rahmen der Benennung ersucht zu prüfen, ob die Ausleuchtung des Wegs zwischen Dennewitzstraße, Gleisdreieckpark bis zum neu entstandenen kleinen Platz bei Dunkelheit für Nutzerinnen und Nutzer ausreichend ist.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist der BVV bis zum 30. April 2017 vorzulegen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Weg zwischen Dennewitzstraße und zum Zugang des Gleisdreieckparks befindet sich in einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage. Für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen besteht grundsätzlich keine Beleuchtungspflicht.
Dennoch wurde vom zuständigen Fachbereich die Situation vor Ort geprüft und festgestellt, dass der Weg sehr stark von Radfahrenden und Fußgänger auch in der dunklen Jahreszeit genutzt wird und eine Beleuchtung ein möglicher Angstraum verhindern könnte.
Der Zugang zum Gleisdreieckpark wird im Bereich der Treppen- und Rampenanlage beleuchtet, der Versorgungsanschluss befindet sich bereits im angrenzenden Nachbarbezirk. Um den Weg zur Dennewitzstraße ausleuchten zu können, müsste eine eigene Stromversorgung mit aufwendigem Leitungsverlauf verlegt werden, um dann eine oder zwei Leuchten zu betreiben. Die finanziellen Mittel stehen dem Fachbereich Grünflächen nicht zu Verfügung und die hohen Ausgaben stünden in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Das Bezirksamt hat sich daher an die für die öffentliche Beleuchtung zuständige Stelle gewandt und angefragt, ob an einem unmittelbar im Eingangsbereich der Dennewitzstraße vorhandenen Straßenbeleuchtungsmast ein Strahler angebracht werden kann, von dem aus der Weg beleuchtet wird. Ende Dezember 2017 wurde von der Senatsverwaltung UVK mitgeteilt, dass der Strahler zur Beleuchtung des Weges angebracht wurde, damit der Weg beleuchtet wird. |
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