Drucksache - 1966/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob Bürgerinnen und Bürger des Bezirks sich für gemeinwohlorientierte Anlässe und Mieter_innen-Treffen in öffentlichen Räumen des Bezirks (Rathäuser, Schulen, Senior_innen-Einrichtungen) entgeltfrei treffen können, wenn die Räume nicht vom Bezirksamt belegt sind. Die Verantwortung für die Nutzungsvereinbarung übernimmt der jeweilige Anmelder, bzw. Anmelderin. Verpflichtend ist, dass die Anmelder eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass der Inhalt der Veranstaltung lediglich für den genannten Zweck, antifaschistisch und antirassistisch ist.
Begründung: Öffentliche Gebäude, sollten ihrem Namen gerecht werden und für die Anwohner_innen entgeltfrei zur Verfügung stehen. Im Bezirk gibt es keine Räume, die Bürgerinnen und Bürger für Zusammenkünfte und Diskussionen öffentlicher Belange und auch zur Mieterversammlung haben. Öffentliche Gebäude sollten als Symbole zum Wohle der sozialen Mitverantwortung auch von unseren Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks wahr genommen werden können. |
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