Drucksache - 1937/XIX  

 
 
Betreff: Wohnungsbau in der Monumentenstraße 13f ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.07.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Teilfläche Monumentenstraße „13f“ des bezirkseigenen Grundstücks Monumentenstraße 13c als Wohnbaufläche in Erbpacht zu vergeben. Hierzu ist am Blockrand an der Monumentenstraße ein abgetrenntes Grundstück zu bilden. Das Grundstück soll im Süden an die bestehende Sporthalle anschließen.

 

Mit dem Vorhabenträger ist vertraglich abzusichern, dass zu seinen Lasten Ersatzräume für die (derzeit im dort befindlichen Flachbau angeordneten) Dusch- und Umkleideräume der benachbarten Gymnastikhalle geschaffen werden. Die Gymnastikhalle bleibt von dem Vorhaben unberührt. Für die Bauzeit ist zu Lasten des Vorhabenträgers eine Interimslösung (Container) zu schaffen. Ein Wegerecht zu den dahinterliegenden Räumen der Schöneberger Schützengilde und als weiterer Zugang zum Sportgrundstück ist zu sichern. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass die benachbarte Sportnutzung durch Vorhabenträger oder Mieter nicht eingeschränkt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Dem Anliegen kann aus Sicht des Fachvermögensträgers, dem Schul- und Sportamt, nicht entsprochen werden.

 

Auf dem benannten Grundstück Monumentenstraße 13c befindet sich der Gebäudekomplex einer Gymnastikhalle sowie Dusch- und Umkleideräume. Dieser Gebäudekomplex ist sanierungsbedürftig und aktuell wird durch die SE FM ermittelt, ob eine Sanierung noch wirtschaftlich ist oder alternativ Abriss und Neubau geplant werden muss.

 

Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob die Anmeldung einer zeitnahen Sanierung im Rahmen des SSP-Sport in Betracht kommt oder der Abriss und Neubau im Rahmen der Investitionsplanung angemeldet werden muss.

 

Da in diesem Zusammenhang noch völlig offen ist, welche Flächen im Falle eines Neubaus benötigt werden, kann nicht auf bezirkseigene Grundstücksflächen zugunsten eines Erbpachtvertrages verzichtet werden.

 
 

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