Drucksache - 1733/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die vom Land Berlin im Einzelplan 27, Kapitel 2729, Titel 97101 bereitgestellten Haushaltsmittel (je 300.000 EUR für die Haushaltsjahre 2016 und 2017) zeitnah in Anspruch zu nehmen. Hierzu wird das Bezirksamt ersucht zu klären, - welche konkreten Bedingungen für die Inanspruchnahme gegeben sein müssen, - wann und welche Unterlagen wo eingereicht werden müssen, - wer die Freigabe der Haushaltsmittel bewirkt und - was konkret unter „Förderung“ verstanden wird. - Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zu ihrer Sitzung im Januar 2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat in seiner Sitzung vom 27.November 2015 folgende verbindliche Erläuterung zu der Ansatzerhöhung von je 300 T € für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen:
„Förderung einer Bibliothek im Rathaus Friedenau oder andere Bibliotheksstandorte im Bezirk Tempelhof- Schöneberg mit jeweils 300.000 € in 2016 und 2017. (verbindliche Erläuterung)“
Diese verbindliche Erläuterung ist auch mit dem endgültigen Haushaltsplan so durch das Abgeordnetenhaus beschlossen worden.
Das Bezirksamt hat sich zur Frage der Inanspruchnahme der Mittel und Umsetzung der verbindlichen Erläuterung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in Verbindung gesetzt. Diese hat hierzu folgendes per E- Mail mitgeteilt:
„Durch den Beschluss des Abgeordnetenhauses besteht eine grundsätzliche Zweckbindung der Mittel, die der Bezirk ggf. später gegenüber dem Abgeordnetenhaus belegen muss. Ausweislich des Abgeordnetenhaus-Beschlusses ist ein VZÄ-Zuwachs hiervon nicht betroffen. Flüchtlingsbedingte VZÄ-Mehrbedarfe sind über die AG Wachsende Stadt zunächst abgegolten. Ein gesonderter Antrag auf Mittelfreigabe bei SenFin ist entbehrlich, da Sie Anfang des kommenden Jahres eine entsprechende Mitteilung von hier erhalten werden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltswirtschaft mit Basiskorrektur, d.h. Sie können bereits ab 01.01.2016 in Erwartung der erhöhten Globalsummeneinnahme Ausgaben tätigen. Soweit erst mal die notwendigen Eckpunkte zum Verfahren, damit Sie grundsätzlich in Ihren Planungen fortfahren können.“
Das angekündigte Schreiben liegt noch nicht vor. Es wird jedoch nach Aussage der Senatsverwaltung für Finanzen lediglich technische Hinweise beinhalten. Inhaltliche Vorgaben sind bisher nicht beabsichtigt. Sobald dieses Schreiben vorliegt, wird es den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt werden. |
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