Drucksache - 1713/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, den Senat von Berlin in seinem Bestreben zu unterstützen, alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zu ergreifen. Dies beinhaltet auch die temporäre Errichtung von Traglufthallen oder ähnlichem am westlichen Rand des Tempelhofer Feldes. Sollte hierfür eine Änderung des Volksgesetzes zum Tempelhofer Feld durch das Abgeordnetenhaus erforderlich sein, unterstützt der Bezirk Tempelhof-Schöneberg dies unter der Voraussetzung, dass explizit temporäre Bauten von dem grundsätzlichen Verbot jeglicher Bebauung ausgenommen werden.
Begründung: Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und des nach wie vor hohen Bedarfs zur Unterbringung geflüchteter Menschen müssen alle Maßnahmen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit geprüft werden. Die temporäre Errichtung von Traglufthallen oder ähnlichem am westlichen Rand des Tempelhofer Feldes kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. |
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