Drucksache - 1666/XIX  

 
 
Betreff: Garantie zur Entfernung von Graffiti-Schäden in 48 Stunden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management Beratung
26.04.2016 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.10.2015 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

  1. welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um eine Garantie abgeben und umzusetzen zu können, dass jede durch Graffiti verursachte Beschädigung an bezirklichen Gebäuden, Sitzgelegenheiten, Kinderspielgeräten etc. innerhalb von 48 Stunden ab der Kenntnisnahme durch das Bezirksamt entfernt wird,
  2. welche besonders durch Graffiti-Schäden belastete Grünanlage geeignet ist im Rahmen eines Pilotprojektes für die dortigen Sitzgelegenheiten und Kinderspielgeräte eine Entfernungsgarantie umzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

zu 1.:

 

Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes im Sinne des Beschlusses sind zunächst die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen sowie ein entsprechender Ansatz im Haushalt einzustellen. Im Rahmen einer ersten Grundlagenermittlung wurden für eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfes für die Grünanlagen und Spielplätze Erfahrungswerte bei der Grün Berlin GmbH eingeholt. Die Grün Berlin GmbH betreut u.a. den Gleisdreieck-, Flaschenhalspark sowie den Nord-Süd-Grünzug und beauftragt zur Entfernung von Graffiti ein Unternehmen, welches auf Abruf tätig wird. Für das Jahr 2014 wurden nach Aussage der Grün Berlin GmbH für beide Parkanlagen sowie dem Spielplatz an der Bautzener Straße ca. 50.000 €, 2015 ca. 30.000 € abgerechnet.

 

Aufgrund dieser Daten sowie der vorhandenen Flächen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurde zunächst der Finanzbedarf für das Straßen- und Grünflächenamt grob geschätzt und ein Bedarf von mindestens 250.000 € ermittelt.

 

Für die Serviceeinheit Facility Management muss die Thematik differenzierter betrachtet werden. Der überwiegende Teil der Schäden durch Graffiti kann mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung und auf Basis eines hierfür zu erstellenden Rahmenvertrages nach Bekanntgabe durch die jeweilige Einrichtung innerhalb von 48 Stunden beseitigt werden.

 

Dies ist jedoch nicht auf alle Liegenschaften des Bezirkes anwendbar. Speziell Gebäude mit empfindlichen Oberflächen (Naturstein, Klinker, unbehandelte Putzfassaden etc.) können bei unsachgemäßer Reinigung dauerhaft Schaden nehmen. Hier ist im Einzelfall die geeignete Methode für die Reinigung zu ermitteln und die Leistung entsprechend den Vorgaben des Landes Berlin dem Wettbewerb zu unterstellen. Dies ist dann innerhalb von 48 Stunden nicht mehr realisierbar. Stellvertretend seien hierfür die „Kleistkolonnaden“ genannt, wo jährlich ein Reinigungsaufwand von im Mittel 15.000 € anfällt und wo die Leistung alle 2 Jahre erneut ausgeschrieben werden muss.

 

Da derzeit nur partiell Graffitientfernung betrieben und der jährliche Aufwand hierfür  bis dato nicht separat erfasst wird, ist eine Prognose über den jährlichen Kostenaufwand für den Gebäudebestand des Bezirks nicht möglich.

 

 

 

Zu 2. :

Für ein Pilotprojekt böten sich im Grünbereich der Bose-, Lehne- und Alter Park an.

 

 

 

 
 

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