Drucksache - 1618/XIX  

 
 
Betreff: Kunst und Kultur vor Ort fördern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.09.2015 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Abteilung Bildung, Kultur und Sport hat bereits mit Schreiben vom 2. September 2015 an Staatssekretär Renner den Bedarf für die Steigerung des bezirklichen Kulturetats aus Mehreinnahmen aufgrund der City-Tax übermittelt, um damit die Angebotsvielfalt zu unterstützen bzw. das Spektrum ausweiten zu können.

 

Mit Schreiben vom 28. September 2015 wurde folgende Antwort gegeben:

 

„…plant die Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten, die in Kapitel 0310, Titel 68627 etatisierten Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € aus der City-Tax ab 2016 –wie bewährt- antragsbasiert auf Grundlage von Voten einer fachlich besetzten Jury zu vergeben. Die Jury soll interdisziplinär besetzt sein. Antragsberechtigt sollen natürliche und juristische Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich sein.

 

Ausweislich der Titelbezeichnung können nur Mittel für Projekte beantragt werden, institutionelle Förderungen sind aufgrund der Zweckbindung der Mittel nicht möglich. Zudem sollen „besondere“ Projekte gefördert werden, was z.B. die Unterstützung von Regelaufgaben von Kulturinstitutionen ausschließt.

Die konkreten Planungen bezüglich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und des Vergabeverfahrens sind dem Förderkonzept zu entnehmen, das Sie dem Parlamentsdokument mit der Roten Nummer 1960 entnehmen können. Das Abgeordnetenhaus wird sich in seiner 2.Lesung zum Haushaltsgesetz 2016/17 mit diesem Konzept auseinandersetzen.

 

Es bleibt den Bezirken bzw. den bezirklichen Einrichtungen unbenommen, Projektmittel bei der Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten zu beantragen, wenn die geplanten Vorhaben im Einklang mit den noch im Detail abzustimmenden Förderkriterien stehen.“

 

Der bezirkliche Kulturbereich wird bezogen auf diese Ausführungen kritisch prüfen, ob Projekte den künftigen Förderkriterien entsprechen, um im Bedarfsfall darauf basierend detaillierte Anträge zu stellen.

 

 

 
 

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