Drucksache - 1618/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Abteilung Bildung, Kultur und Sport hat bereits mit Schreiben vom 2. September 2015 an Staatssekretär Renner den Bedarf für die Steigerung des bezirklichen Kulturetats aus Mehreinnahmen aufgrund der City-Tax übermittelt, um damit die Angebotsvielfalt zu unterstützen bzw. das Spektrum ausweiten zu können.
Mit Schreiben vom 28. September 2015 wurde folgende Antwort gegeben:
„…plant die Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten, die in Kapitel 0310, Titel 68627 etatisierten Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € aus der City-Tax ab 2016 –wie bewährt- antragsbasiert auf Grundlage von Voten einer fachlich besetzten Jury zu vergeben. Die Jury soll interdisziplinär besetzt sein. Antragsberechtigt sollen natürliche und juristische Personen aus dem Kunst- und Kulturbereich sein.
Ausweislich der Titelbezeichnung können nur Mittel für Projekte beantragt werden, institutionelle Förderungen sind aufgrund der Zweckbindung der Mittel nicht möglich. Zudem sollen „besondere“ Projekte gefördert werden, was z.B. die Unterstützung von Regelaufgaben von Kulturinstitutionen ausschließt. Die konkreten Planungen bezüglich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und des Vergabeverfahrens sind dem Förderkonzept zu entnehmen, das Sie dem Parlamentsdokument mit der Roten Nummer 1960 entnehmen können. Das Abgeordnetenhaus wird sich in seiner 2.Lesung zum Haushaltsgesetz 2016/17 mit diesem Konzept auseinandersetzen.
Es bleibt den Bezirken bzw. den bezirklichen Einrichtungen unbenommen, Projektmittel bei der Senatskanzlei-Kulturelle Angelegenheiten zu beantragen, wenn die geplanten Vorhaben im Einklang mit den noch im Detail abzustimmenden Förderkriterien stehen.“
Der bezirkliche Kulturbereich wird bezogen auf diese Ausführungen kritisch prüfen, ob Projekte den künftigen Förderkriterien entsprechen, um im Bedarfsfall darauf basierend detaillierte Anträge zu stellen.
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