Drucksache - 1604/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Entwurfs der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.09.2015 
52. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
22.09.2015 
55. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.09.2015 
50. öffentliche Sitzung (Sondersitzung) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
IPL15-19 -07_07 IPL Anlage 1 und 3 endgültig
IPL 15-19 IPL Anlage 2
Anlage 2 Aufzug Bibliothek
Anlage 3 Blümelteich
Anlage 4 Heinrich-Lassen Park
Anlage 5 Sanierung Marienhöhe
Anlage 6 Dielingsgrund
Anlage 7 Schwedter Straße

Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung folgenden Entwurf zur Beschlussfassung vor.

 

Die als Anlage 1 beigefügte Investitionsplanung 2015 bis 2019 enthält die:

  • - Baumaßnahmen – Hochbau
  • - Baumaßnahmen – Tiefbau
  • - Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche –
  • - Darlehen an Sonstige im Inland -

 

Grundlage für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen Beträge der pauschalen Zuweisungsbeträge sowie die gezielte Zuweisung.

 

Die gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen Einzelmaßnahmen, die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Gustav – Heinemann – Oberschule und die Mittel für die Grundsanierung und Dachausbau der Luise-Henriette-Oberschule

 

Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden.

 

Zusätzlich wurde die Maßnahme „1. Gemeinschaftsschule Schöneberg, Umbau und Sanierung von Gebäuden der ehemaligen Peter-Paul Rubens und der 8. Integrierten Sekundarschule“ mit einem Volumen von 28.750 T€ bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die gezielte Zuweisung angemeldet. Die Maßnahme wurde seitens des Senats in die Finanzplanung 2015 bis 2019 aufgenommen.

 

Die Zuweisung beträgt im Einzelfall:

 

Planjahr

gezielte

Zuweisung

T €

pauschale

Zuweisung

T €

Zuweisung

gesamt

T €

2015

8.300

6.228

14.528

2016

11.400

6.149

17.549

2017

11.400

6.149

17.549

2018

6.900

6.149

13.049

2019

5.900

6.149

12.049

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio € zu finanzieren:

 

-          Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Alle Maßnahmen der Hgr. 8 (außer Titel 893 93), soweit diese nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren sind.

 

 

Mit Schreiben vom 10.11.2014 hatte die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke aufgefordert, die Anmeldung zur bezirklichen Investitionsplanung 2015 bis 2019 bis zum 4.2.2015 einzureichen.

 

Auch für die vorliegende Investitionsplanung 2015 bis 2019 wurden die Bedarfsträger wieder aufgefordert, ihre Anmeldungen zur Investitionsplanung gemäß Nr. 5.1. des Beschlusses des Bezirksamtes vom 31.3.2009 zur Erhöhung der Kostensicherheit von investiven Baumaßnahmen zunächst dem Bezirksamt vorzulegen.

Nach Vorliegen der gem. Nr. 5.1 – Phase der Bedarfsformulierung - der Erhöhung der Kostensicherheit erforderlichen Unterlagen hat das Bezirksamt eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen und beschlossen, die nachfolgend genannten neun Maßnahmen (3 Hochbaumaßnahmen und 6 Tiefbaumaßnahmen) gem. Nr. 5.2. – Phase der ersten Kosteneinschätzung – in die bei der SE Finanzen und Personal geführten Maßnahmenliste aufzunehmen und weiteren Untersuchungen zu unterziehen:

  • Umbau der Mittelpunktbibliothek

Hier: Einbau eines Aufzugs

  • Sanierung des Blümelteichs im Volkspark
  • Umbau des Heinrich-Lassen Park
  • Sanierung der Marienhöhe
  • Neubau des Dielingsgrundes von Zeißpfad bis Bernauer Straße
  • Neubau der Schwedter Straße von Potsdamer Straße bis Griembergweg
  • Erneuerung der Säntisstraße zwischen Mariendorfer Damm und Daimlerstraße
  • Weitere Grundinstandsetzung der Volkshochschule sowie Grundschule am Barbarossaplatz
  • Sanierung der Jugendeinrichtung „Burg“

 

Die von der SE Facility Management und dem Straßen- und Grünflächenamt ermittelten Kostenschätzungen gem. Nr. 5.2 zur Erhöhung der Kostensicherheit, die durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der SE FinPers (FinPersFM) ergänzt wurden, sind dem Bezirksamt zur Beratung über den Verbleib in der Maßnahmenliste vorgelegt worden.

Für die nachfolgend genannten Maßnahmen war es aufgrund der zeitlich- und personell begrenzten Ressourcen, sowie aufgrund der Komplexität der Maßnahmen nicht möglich die erforderlichen Kostenschätzungen zu fertigen:

 

  • Weitere Grundinstandsetzung der Volkshochschule sowie Grundschule Barbarossaplatz
  • Sanierung der Jugendfreizeiteinrichtung Burg

 

Das Bezirksamt hat darauf in seiner Sitzung am 19.05.2015 beschlossen, sechs Maßnahmen neu in die Investitionsplanung aufzunehmen. Die um die Ergebnisse der Kostenschätzung ergänzte Maßnahmenliste und die Unterlagen der Kostenschätzungen gem. Nr. 5.2 zur Erhöhung der Kostensicherheit sind als Anlage 2 beigefügt.

 

In Absprache mit der SE Facility Management und dem Straßen- und Grünflächenamt  ist eine Einpassung der Maßnahmen in den jährlichen finanziellen Rahmen erfolgt.

Aufgrund des BVV-Beschlusses zur Absenkung der Infrastrukturkosten liegt der Schwerpunkt der aktuellen Investitionsplanung weiterhin auf der Finanzierung des Umbaus der Bürodienstgebäude Rathaus Schöneberg, Rathausstraße / Königsstraße und des Rathauses Tempelhof.

 

Eine Zusammenstellung der aus der pauschalen Zuweisung finanzierten Maßnahmen für die Investitionsplanung 2015 bis 2017 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Aufgrund der Veranschlagungssystematik dürfen in 2015 Ansätze von Maßnahmen, die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommen wurden, im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert werden. Mittel, die im Jahr 2015 nicht verbaut werden können, müssen im Rahmen der Gesamtbaukosten in den Folgejahren wieder zur Verfügung gestellt werden.

 
 

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