Drucksache - 1583/XIX  

 
 
Betreff: Kontinuität beim Mobilitätsdienst sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode Beratung
17.09.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.02.2016 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1583_XIX Anlage

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.10.2015 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere dem Jobcenter, dafür einzusetzen, dass ein kontinuierliches und stabiles Angebot des Mobilitätsdienst für die bedürftigen Bürger/innen des Bezirks gewährleistet wird. Darüber hinaus sollen die zuständigen Stellen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Pflegebedürftige von dem Angebot nicht ausgenommen werden.“

 

Das Amt für Soziales hat sich mit Schreiben vom 26.10.2015 an das Jobcenter und an die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit der Bitte um Unterstützung gewandt verbunden mit dem Anliegen, über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit informiert zu werden.

Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, Herr Gerstle, antwortete, dass ihm die Bedeutung der Begleitangebote, die für ganz Berlin und nicht nur für Tempelhof-Schöneberg bedeutsam seien, bewusst sei und ihm diese sehr am Herzen lägen. Er führt in seinem Antwortschreiben aus, dass es derzeit verschiedene, parallel laufende Bemühungen gibt, das Angebot berlinweit abzusichern:

  • Seitens des Haushaltsgesetzgebers werden erhebliche finanzielle Aufwüchse im Bereich der Mobilitätsdienste in Aussicht gestellt, die eine regelmäßige und dauerhafte Finanzierung von einigen zusätzlichen Stellen ermöglichen würde, vorausgesetzt, das Abgeordnetenhaus stimmt zu.
  • Die Verhandlungen zum neuen Rahmenfördervertrag für das Integrative Sozialprogramm ab 2016 sind zum Abschluss gekommen. Der Bereich Altenhilfe und damit auch das Angebot der Mobilitätsdienste bildet einen Schwerpunkt. Das Angebot wird auch in der neuen Förderperiode als gesamtstädtisches Aufgabenfeld erhalten bleiben und die Finanzierung ist somit gesichert.
  • Zusammen mit der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Berliner Jobcentern wurde im Dezember 2014 Konsens erzielt, für das Einsatzfeld der gesamtstädtisch wirkenden Mobilitätsdienste eine Mindestzahl von 17 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Bezirk als Beschäftigungsmaßnahme prioritär zur Verfügung zu stellen.
  • Mit dem seit 01. Januar 2015 in Kraft getretenem Pflegestärkungsgesetz I wurden neue Maßnahmen zur Entlastung für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige geschaffen. Zum 01.01.2016 bzw. zum 01.01.2017 wird es durch das Pflegestärkungsgesetz II weitere Verbesserungen für den betroffenen Personenkreis geben.
  • Im Diskussionspapier 80Plus wurde u.a. auch dem anhaltenden und perspektivisch weiter ansteigenden Bedarf der mobilitätseingeschränkten Seniorinnen und Senioren Rechnung getragen. Der Austausch mit allen Beteiligten hat begonnen.
    Das Diskussionspapier 80Plus ist nachzulesen unter dem Link http://www.berlin.de/sen/gessoz/_assets/80plus/80plus_netz.pdf.

Herr Gerstle äußert sich abschließend zuversichtlich, dass die gemeinsamen Bemühungen in eine Verbesserung der Situation münden, die es den älteren Bürgerinnen und Bürgern in Berlin ermöglichet, ihr Leben selbstbestimmt nach eigenen Vorstellungen und mit der notwendigen Unterstützung zu leben.

 

Das Antwortschreiben ist als Anlage angefügt.

 

Das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg erklärt, dass im Integrierten Sozialprogramm (ISP) 17 Plätze (12 in Arbeitsgelegenheiten – AGH- und 5 in Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II -FAV -  ab 01.04.2012) vorgehalten werden. Zusätzlich sollen 34 weitere AGH-Plätze und 6 FAV-Stellen realisiert werden. Das Jobcenter weist aber darauf hin, dass die Besetzung der Stellen abhängig von geeigneten Kunden, der Einhaltung rechtlicher Voraussetzungen sowie finanzieller Mittel ist.

 

Sollte es neue Entwicklungen/Informationen zum Thema geben, wird das Bezirksamt unaufgefordert dazu berichten.

 

 
 

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