Drucksache - 1550/XIX  

 
 
Betreff: Dog Stations für weniger Hundekot auf den Straßen in Lichtenrade, Marienfelde und Mariendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
16.09.2015 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2015 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch eine Ausweitung der Kooperation mit der Wall AG Dog Stations in den Ortteilen Lichtenrade, Marienfelde und Mariendorf errichtet werden können.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Reinigung des öffentlichen Straßenlandes einschließlich der Beseitigung von Hundekot wird im Rahmen des Straßenreinigungsgesetzes für die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen als hoheitliche Aufgabe durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) ausgeführt. Die Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken. Die Entsorgung von Hundekotbeuteln durch verantwortungsvolle Hundebesitzer ist in den von der BSR in regelmäßigen Abständen angebrachten Papierkörben möglich. Dass die Aufstellung von sogenannten Dog Stations zu einer wesentlichen Verringerung der Gehwegverschmutzung beiträgt, konnte weder im Rahmen des mit der Wall AG durchgeführten Pilotprojektes noch in der Zeit nach Auslaufen der Projektphase stichhaltig belegt werden. Wäre dies der Fall, hätte bereits die BSR ein begründetes Interesse gehabt, eine Kooperation mit der Wall AG einzugehen und die Bezirke mit weiteren Dog Stations auszustatten. Eine derartige Kooperation wurde jedoch von der BSR ausdrücklich nicht gewünscht.

 

Des Weiteren plant die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ab dem Jahr 2019 eine Neuordnung der Werberechte im öffentlichen Straßenland und bereitet diesbezüglich bereits die EU -weite Ausschreibung der Werberechte vor. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausweitung bzw. ein Neuabschluss von langfristigen Kooperationen werberechtlicher Art zurzeit nicht vorgesehen.

 

 
 

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