Drucksache - 1556/XIX
Die BVV möge beschließen,
dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen, insbesondere der Deutschen Bahn, dafür einzusetzen, dass eine (provisorische) Wand zur Sicherung des aktiven Bahnbetriebs auf dem Abschnitt des B-Plans 7-69 eingezogen wird, um die bevorstehenden Baumaßnahmen von dem aktiven S-Bahnbetrieb zu schützen.
Es wird empfohlen, die Deutsche Bahn, weil auf ihrem Betriebsgelände, zur Finanzierung der Errichtung dieser Wand zu verpflichten, die Kosten jedoch der gesamten bezirklichen Baumaßnahme entlang dieses Abschnittes zuzuschreiben, so dass sie als entsprechende Ausgaben dieses Jahr verbucht werden können und den weiteren Mittelfluss befördern.
Eine Sicherung des umstrittenen Kabelkanals bleibt bei diesen bauvorbereitenden Maßnahmen explizit zunächst außen vor. Sie ist nicht notwendig, solange das Grundstück des B-7-69 der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, sondern die Wand lediglich dem Schutz der Bauarbeiter dienen möge.
Begründung:
Ggf. mündlich
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