Drucksache - 1531/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.06.2015 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen des „Plätzeprogramms“ und darüber hinaus abzustimmen, dass zum Zeitpunkt der Tunnelsanierungen der BVG im Bereich Nollendorfplatz die weiter gehenden Umbauarbeiten gemäß dem bereits beschlossenen Leitbild (Drs. 1030/XIX) finanziell abgesichert sind.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: -Zwischenbericht-
Das Stadtentwicklungsamt hat entsprechend dem Auftrag der Drs. 1030/XIX eine „entwurfliche Vertiefung“ an das Büro GRUPPE PLANWERK vergeben, welches in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin, den zuständigen Fachbereichen des Bezirksamtes sowie der BVG eine städtebaulich sinnvolle Konzeption im Zuge der anstehenden Sanierungsmaßnahmen der BVG am Hochbahnviadukt und an den Tunnelanlagen des U-Bahnhofes Nollendorfplatzes zur Neugestaltung des Platzbereiches erarbeitet hat. In einem Abstimmungsgespräch am 25.11.2015 wurde dieser Entwurf (siehe Anlage) den beteiligten Fachabteilung und Fachverwaltungen vorgestellt. In diesem Abstimmungstermin wurde von allen Teilnehmenden einvernehmlich festgestellt, dass nur die Umsetzung einer Gesamtkonzeption sinnvoll ist. Allen Beteiligten war bewusst, dass die entwickelte Neustrukturierung des Nollendorfplatzes in einem erheblichen Umfang in das stadträumliche Gefüge eingreift und eine Umgestaltung des Platzes durch den Bezirk alleine nicht durchgeführt werden kann.
Der Vorteil des von der GRUPPE PLANWERK entwickelten Konzeptes ist, dass es in Phasen umgesetzt werden kann. So besteht die Möglichkeit im Rahmen des Plätzeprogramms und mit bezirklichen Mitteln, die südliche Seite bei der Wiederherstellung der Fahrbahn und des Platzbereiches in einem ersten Bauabschnitt ohne grundsätzliche Änderung der Verkehrsabläufe zu realisieren. Neben den zur Verfügung stehenden Wiederherstellungsmitteln der BVG, müssten hierfür auch noch weitere Mittel von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung
Die Bezirksbürgermeisterin hat deshalb den zuständigen Staatsekretär (StS VU), Herrn Gaebler, mit der Bitte angeschrieben, den Bezirk bei dieser Maßnahme – auch finanziell – zu unterstützen. Diese Bitte war verbunden mit der Frage, inwieweit für die Betrachtung der Leistungsfähigkeit des Netzes eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung benötigt wird. Insbesondere ist bei dem Eingriff in das überörtliche Verkehrsnetz die verkehrsablauftechnische Machbarkeit zu prüfen. Die Antwort des zuständigen Staatsekretärs steht noch aus.
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