Drucksache - 1330/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2015 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dem Jugendhilfehausschuss die Übersicht der Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§11 und 13 SGB VIII) für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 spätestens bis zum 07.09.2015 vorzulegen. Sollten Abstimmungsprozesse eine Verzögerung hervorrufen, sind die Vorlagen als Entwurf zu kennzeichnen und dennoch dem Ausschuss bis zum 07.09.2015 zur Verfügung zu stellen.
Das Bezirksamt wird ferner ersucht, durch rechtzeitige interne Abstimmung die Anhörungs-, Antrags- und Beschlussrechte des Jugendhilfeausschusses gemäß §71 (3) KJHG und §35 (2) AG KJHG zu unterstützen, indem Beschlussvorlagen zur Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit einer Frist von mindestens vier Wochen dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt ist entsprechend tätig geworden und hat die Unterlagen vorgelegt (siehe Anlage). Es wurden darüber hinaus auch auf Wunsch einzelner Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kurzfristig weitergehende Vorlagen erstellt, die die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses unterstützt haben. Aufgefallen ist zwischenzeitlich, dass ein Titel falsch bezeichnet wurde: Es muss statt 67203 67103 heißen.
Der Antrag ist somit durch Verwaltungshandeln erledigt.
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