Drucksache - 1238/XIX  

 
 
Betreff: Kleidercontainer abräumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
18.11.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
16.12.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
17.02.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.10.2014 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
15.09.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.03.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zru Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am  folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die illegal auf öffentlichem Straßenland aufgestellten Kleidersammelcontainer unverzüglich abzuräumen. Der BVV ist bis zum 30.06.2015 über das Ergebnis der Aktion zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Ist ein Altkleidercontainer widerrechtlich aufgestellt, wird die Firma durch die Straßenverkehrsbehörde zur Entfernung aufgefordert. Eine solche Abräumung ist mit dem Eigentumsvorbehalt der aufstellenden Firma konfrontiert – das heißt, auch wenn die Aufstellung illegal ist, können die Container nicht sofort beräumt werden, sondern es muss ein Verwaltungsverfahren geführt werden, das die Container für eine Abräumung vorbereitet.

 

Eine sofortige Abräumung bzw. Entsorgung kommt nur in Betracht bei einer konkreten Gefahrensituation, denn das Straßenverkehrsrecht bezieht sich ausschließlich auf Verkehrshindernisse - oftmals stellen die Container im Straßenland jedoch keine Behinderung dar. Eine solche konkrete Gefährdung, die ein straßenverkehrsrechtliches Eingreifen rechtfertigen würde, kann durch die Altkleidercontainer nur selten vorgefunden werden. Nur wenige Container  waren deshalb bislang eine konkrete Verkehrsgefährdung. Die Beseitigung erfolgte in diesen Fällen dann im Sofortvollzug.

Eine Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde für die Verfolgung von „Ungeziefer- oder Rattenbefall“ ist zudem nicht gegeben; bei Ratten sind Altkleidercontainer nicht als Ursache des Befalls anzusehen.

 

Zwischenzeitlich konnte eine mit dem Rechtsamt abgestimmte Vereinbarung mit der BSR formuliert werden, um der Ausbreitung von Altkleidercontainern zumindest im öffentlichen Straßenland wirksam abzuhelfen. Aufsteller der Container wurden angeschrieben und die unverzügliche (spätestens innerhalb von 2 Wochen erfolgende) Beseitigung der Altkleidercontainer angeordnet, sowie jedwede Altkleidercontainer-Nutzung im öffentlichen Straßenraum des Bezirks Tempelhof-Schönberg untersagt. Um zu erwartenden Widersprüchen die aufschiebende Wirkung zu nehmen, wurde darüber hinaus die sofortige Vollziehung angeordnet.

Wichtig war dabei, dass die Container nach einer Lagerzeit (6 Wochen) im Anschluss verwertet werden und nicht wieder in den Betrieb genommen werden können.

 

Einige der angeschriebenen Firmen haben ihre Container insoweit beräumt, dass sie auf private Flächen verschoben und andere Altkleidercontainer teils in anderen Straßen neu aufgestellt wurden – eine durchaus übliche Verfahrensweise der Firmen, die dann jeweils ein neues Verwaltungsverfahren erfordert.

 

In der 25. KW konnte mit der großflächigeren Beräumung von Altkleidercontainern begonnen werden, dabei wurden 22 Container gemeinsam mit der BSR abtransportiert. Geplant sind weitere derartige Aktionen im wöchentlichen Rhythmus.

 

Die Straßenverkehrsbehörde kann damit nun dafür sorgen, dass illegal aufgestellte Kleidersammelbehältnisse nicht mehr punktuell, sondern systematisch aus dem öffentlichen Straßenland entfernt werden.

 

Dass es trotz restriktiver Maßnahmen immer Firmen geben wird, die „es darauf ankommen lassen“ kann damit nicht ausgeschlossen werden, aber es wird eine sehr deutliche Reduzierung erwartet.

 

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die aufstellenden Firmen sich Standorte in anderen Bezirken suchen, wurde bei den anderen Bezirken angeregt, ob nicht auch sie dieses Modellprojekt übernehmen und mit der BSR in dieser Angelegenheit eine solche Kooperation eingehen möchten.

 

 

 

 

 
 

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