Drucksache - 1168/XIX  

 
 
Betreff: Doppelt vergebenes Wein- und Winzerfest 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEDie Fraktion GRÜNE
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurde das "Konzept zur Konkretisierung des Genehmigungsverfahrens von Straßenfesten und saisonalen Märkten auf öffentlichem Straßenland" im Bezirksamt beschlossen und wer hat die Bezirksamtsvorlage dazu erstellt?

 

  1. Ist es zutreffend, das im Konzept "insbesondere eine Häufung von Veranstaltungen gleicher oder sehr ähnlicher Thematik" als sehr kritisch eingestuft wird und u.a. deswegen das Bezirksamt das Konzept überhaupt beschlossen hat? Ist es weiterhin zutreffend, das kein grundsätzlicher Anspruch auf Genehmigung einer solchen Sondernutzung besteht und damit Genehmigungen nicht mehrfach vergeben werden müssen und sollten?

 

  1. Hat das Bezirksamt ein Auswahlverfahren zum "Wein- und Winzerfest" in Lichtenrade initiiert und wann und wem wurde in diesem Zusammenhang die Genehmigung zur Durchführung des Festes an der Bahnhofstraße am 13./14.09.2014 in Aussicht gestellt bzw. erteilt? Hat das Konzept des Veranstalters für das Wein- und Winzerfest an der Bahnhofstraße das Bezirksamt überzeugt und was sind die Gründe dafür?

 

  1. Wann und wem hat das Bezirksamt daneben eine Genehmigung zur Durchführung eines "Wein- und Winzerfestes" am 13./14.09.2014 am Dorfteich erteilt und warum spielt das Konzept des Veranstalters an der Bahnhofstraße bei dieser Genehmigung keine Rolle? Ist es zutreffend, das am Dorfteich nur in Ausnahmefällen Veranstaltungen stattfinden sollen und was sind die Gründe dafür?

 

  1. Warum hat das Bezirksamt das Wein- und Winzerfest doppelt vergeben und damit gegen die eigenen Kriterien des Konzeptes verstoßen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bewusst, welchen Imageschaden ein doppelt vergebenes Wein- und Winzerfest für Lichtenrade bedeutet? Wie passt das mit dem Werkstattverfahren Lichtenrade zusammen, in dem ein klares und eindeutiges Standortmarketing eingefordert wird?

 

 

 
 

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