Drucksache - 0992/XIX  

 
 
Betreff: Mit Gemeineigentum keine Immobilienspekulation anheizen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordneter DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
11.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

„Mit Gemeineigentum keine Immobilienspekulation anheizen!“

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.03.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und ihrem Eigentümer (Bund) darauf hinzuwirken, dass bei dem Verkauf der Häuser Großgörschenstraße 25-27 und Katzlerstraße 10+11 sozialverträgliche Bedingungen für die derzeitigen Mieter erhalten bleiben. Dazu sollte ein Verkauf nach Höchstgebot an die private Immobilienwirtschaft ausgeschlossen werden.

Bezirksamt und in der BVV vertretene Parteien sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen um die BimA davon zu überzeugen, dass sie ihre soziale Verantwortung mit einer Veräußerung an städtische Wohnungsunternehmen oder an genossenschaftlichen Bieter wahrnehmen sollte.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt ist bereits vor der Beschlussfassung im Sinne des Beschlusses tätig geworden.

 

Ausgelöst durch Mieternachfragen zum Jahreswechsel 2013/14 erfuhr das Bezirksamt, dass die Objekte durch den BIMa-Prospekt „Chancen für Investitionen“ von der BIMa angeboten werden.

Mit Schreiben vom 13.1.2014 hat das Bezirksamt – BzStR’in Fr. Dr. Klotz -  daraufhin die BIMa angeschrieben und parallel mit der GEWOBAG Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob von dieser Seite Interesse an der Immobilie besteht.

Die BIMa antwortete mit Schreiben vom 30.1.2014. Das in diesem Schreiben gemachte Angebot für ein persönliches Gespräch hat BzStR’in Fr. Dr. Klotz am 10.03.2014 wahrgenommen.

 

In diesem Gespräch erklärten die Vertreter bzw. die Vertreterin der BIMa, dass

  • das Höchstbieterverfahren Teil des BIMa-Errichtungsgesetzes, abgeleitet aus der Bundeshaushaltsordnung, sei
  • vom Höchstbieterverfahren nur dann abgewichen werden dürfe (lt. interner Weisungen), wenn eine Immobilie von einer Gebietskörperschaft für Zwecke der öffentlichen Daseinsvorsorge benötigt werde
  • den Ansprechpartner (eine städtische Wohnungsbaugesellschaft) für diesen „Exklusivverkauf“ die Gebietskörperschaft (also das Land Berlin) bestimmt

 

Ergänzend wurde von der BIMa mitgeteilt, dass entsprechende Immobilien vorrangig an Gebietskörperschaften oder Rechtspersonen, die überwiegend im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen, zu veräußern sind. Es wäre daher eine Veräußerung an eine Genossenschaft nur denkbar, sofern diese im Eigentum des Landes Berlin stehe.

Im vorliegenden Fall bestehe aufgrund der Initiative des Bezirksamtes bereits ein Kontakt zu der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, die Interesse am Erwerb gezeigt habe.

Die BIMa plane eine Veräußerung noch vor der Sommerpause. Die GEWOBAG werde als vom Land Berlin benannte Ansprechpartnerin angesehen, andere landeseigene Gesellschaften unabhängig von der Rechtskonstruktion könnten daher nicht mehr in die Verhandlungen einbezogen werden. Auch von Mietern gebildete oder andere bereits bestehende Genossenschaften könnten aus den genannten Gründen nicht berücksichtigt werden.

Die Gespräche mit der GEWOBAG sollen zeitnah zu einem Ergebnis führen, damit der geplante Verkaufstermin gehalten werden könne. In den Gesprächen gehe es u.a. um die Ermittlung des Marktwertes, der nicht mit dem auf statistischer Grundlage ermittelten Verkehrswert übereinstimmt. Sollte es zu einer Veräußerung an die GEWOBAG kommen, würde die Bildung von Teileigentum vertraglich untersagt werden.

Vertreter/innen der Interessengemeinschaft Großgörschenstr./Katzlerstr. (IG GroKa) sind sowohl im Vorfeld über diesen Termin als auch im Anschluss über dessen Ergebnisse informiert worden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 
 

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