Drucksache - 0992/XIX
„Mit Gemeineigentum keine Immobilienspekulation anheizen!“
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.03.2014 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und ihrem Eigentümer (Bund) darauf hinzuwirken, dass bei dem Verkauf der Häuser Großgörschenstraße 25-27 und Katzlerstraße 10+11 sozialverträgliche Bedingungen für die derzeitigen Mieter erhalten bleiben. Dazu sollte ein Verkauf nach Höchstgebot an die private Immobilienwirtschaft ausgeschlossen werden. Bezirksamt und in der BVV vertretene Parteien sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen um die BimA davon zu überzeugen, dass sie ihre soziale Verantwortung mit einer Veräußerung an städtische Wohnungsunternehmen oder an genossenschaftlichen Bieter wahrnehmen sollte.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt ist bereits vor der Beschlussfassung im Sinne des Beschlusses tätig geworden.
Ausgelöst durch Mieternachfragen zum Jahreswechsel 2013/14 erfuhr das Bezirksamt, dass die Objekte durch den BIMa-Prospekt „Chancen für Investitionen“ von der BIMa angeboten werden. Mit Schreiben vom 13.1.2014 hat das Bezirksamt – BzStR’in Fr. Dr. Klotz - daraufhin die BIMa angeschrieben und parallel mit der GEWOBAG Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob von dieser Seite Interesse an der Immobilie besteht. Die BIMa antwortete mit Schreiben vom 30.1.2014. Das in diesem Schreiben gemachte Angebot für ein persönliches Gespräch hat BzStR’in Fr. Dr. Klotz am 10.03.2014 wahrgenommen.
In diesem Gespräch erklärten die Vertreter bzw. die Vertreterin der BIMa, dass
Ergänzend wurde von der BIMa mitgeteilt, dass entsprechende Immobilien vorrangig an Gebietskörperschaften oder Rechtspersonen, die überwiegend im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen, zu veräußern sind. Es wäre daher eine Veräußerung an eine Genossenschaft nur denkbar, sofern diese im Eigentum des Landes Berlin stehe. Im vorliegenden Fall bestehe aufgrund der Initiative des Bezirksamtes bereits ein Kontakt zu der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, die Interesse am Erwerb gezeigt habe. Die BIMa plane eine Veräußerung noch vor der Sommerpause. Die GEWOBAG werde als vom Land Berlin benannte Ansprechpartnerin angesehen, andere landeseigene Gesellschaften unabhängig von der Rechtskonstruktion könnten daher nicht mehr in die Verhandlungen einbezogen werden. Auch von Mietern gebildete oder andere bereits bestehende Genossenschaften könnten aus den genannten Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Gespräche mit der GEWOBAG sollen zeitnah zu einem Ergebnis führen, damit der geplante Verkaufstermin gehalten werden könne. In den Gesprächen gehe es u.a. um die Ermittlung des Marktwertes, der nicht mit dem auf statistischer Grundlage ermittelten Verkehrswert übereinstimmt. Sollte es zu einer Veräußerung an die GEWOBAG kommen, würde die Bildung von Teileigentum vertraglich untersagt werden. Vertreter/innen der Interessengemeinschaft Großgörschenstr./Katzlerstr. (IG GroKa) sind sowohl im Vorfeld über diesen Termin als auch im Anschluss über dessen Ergebnisse informiert worden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
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